nationalratswahl 99 - anfrage
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Bundesministerium für Inneres | |
siehe auch: | http://www.parlament.gv.at/pd/gesetze/nrwaord/default.html der §67 und §71 |
Anfrage:
Name: patricia
Meinung: s.g. damen und herren!
in vorbereitung zur nationalratswahl 99 ergibt sich für mich
nachstendes problem um meine stimme rechtsgültig abgeben zu
können:
ich bin transsexuell (Mann zu Frau) und befinde mich i.a. im s.g. 'alltagstest', d.h. ich lebe als frau sowohl privat als auch beruflich mit der identität lt. meinen 'alten' ausweispapieren, welche mich als mann auszeichnen.
nun zum problem:
lt. Nationalrats-Wahlordnung 1992 habe ich lt. §67 Abs. 1+2 ein amtliches Lichtbilddokument nachdem meine Identität einwandfrei ersichtlich ist, vorzuweisen.
da ich ein solches verständlicherweise nicht besitze, sondern nur eine bestätigung meiner psychotherapeutin vorweisen kann (diese bestätigt, daß sowohl mein äußeres erscheinungsbild - als auch die angaben in meinen dokumenten über geschlecht bzw. den ersten vornamen nicht entsprechen), bzw. kaum anzunehmen ist, daß ich der mehrheit der mitglieder der wahlbehörde persönlich bekannt sein werde (§67 Abs. 3), noch eine zulassung gem. §71 Abs. 1+2 zu erwarten habe, drängt sich mir die frage auf was ich zu tun habe, um dennoch meine stimme abgeben zu können.
mit freundlichen grüßen
patricia ...
(Daten der Redaktion bekannt :-)
Reaktionen:
Liberales
Forum:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Martin Neureiter <martin.neureiter@lf.parlament.gv.at>
Datum: Montag, 30. August 1999 11:17
Betreff: Ihre Anfrage zur Stimmabgabe
Sehr geehrte Frau ...
Frau Schweiger hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet. Nach
Rückfrage im Innenministerium, Bundeswahlbehörde, kann ich
Ihnen mitteilen, daß Sie mit Ihrem Personalausweis bzw.
Reisepaß zur Stimmabgabe gehen, denn dieses ist die einzige
Legitimationsurkunde, die Sie haben und sollte der Wahlleiter
dort Zweifel an Ihrer Identität haben, können Sie ihm das
Schreiben Ihrer Psychologin zeigen. Anders geht es leider nicht,
da sie im Personenstandsbuch noch mit ihrer männlichen Existenz
registriert sind und allein dieses ist für die Wahlbehörde
ausschlaggebend.
Mit freundlichen Grüssen
Martin Neureiter
ÖVP
Von: Stephan Blahut <sb@wahl99.at>
Datum: Donnerstag, 26. August 1999 12:22
Betreff: Ihre Anfrage
Sehr geehrte Frau ...!
Ich habe mich in Bezug auf Ihre Anfrage kundig gemacht und kann
nun folgende Auskunft weitergeben:
Wenn Sie noch ein altes, hoffentlich nicht zu lange abgelaufenes Lichtbilddokument besitzen, empfehlen wir Ihnen dieses und die von Ihnen genannte Bestaetigung Ihrer Psychotherapeutin zur Wahl mitzunehmen. Das sollte genuegen.
Um sicher zu gehen, sollten sie herausfiunden, ob Sie in der Waehlerevidenz eingetragen sind (Gemeinde). Dort koennten sie vorab etwaige Zweifel an ihrer Identitaet, zB mit Bestaetigung der Therapeutin und/oder des Amtarztes aus der Welt schaffen. Dann sollte es am Wahltag keine Probleme geben.
Wenn Sie weitere Fragen haben, empfehele ich Ihnen sich auch an die zustaendige Abteilung des Innenministeriums (Herr Dr. Stein, Wahlbehoerde) zu wenden.
In der Hoffnung Ihnen eine
hinreichende Auskunft gegeben zu haben,
verbleibe ich mit freundlichen Gruessen
Stephan Blahut
Von: Aktion
<Aktion@spoe.at>1
Datum: Mittwoch, 01. September 1999 12:27
Betreff: Re: Nationalratswahl 99
Sehr geehrte Frau ...!
Herzlichen Dank für Ihr mail vom 22. August 1999.
Leider ist es uns nicht möglich, Ihnen für Ihr sehr spezielles Problem, einen konkreten Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Daher möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen an die Initiative Sozialismus und Homosexualität zu wenden, eine Arbeitsgemeinschaft für Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender-Personen in der Sozialdemokratie, wo Ihnen bestimmt kompetent weitergeholfen werden kann.
SoHo - Sozialismus und
Homosexualität
c/o ega
Windmühlgasse 26
1060 Wien
Tel.: 01/585-66-66
Fax: 01/58980-420
http://www.soho.or.at
email: office@soho.or.at
Ich hoffe, Ihnen mit dieser
Information weitergeholfen zu haben und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Reinhold Eckhardt
Leitender Sekretär
Von: Charlotte Ullah <cullah@gruene.at>
Cc: oellinger@gruene.at <oellinger@gruene.at>
Datum: Freitag, 10. September 1999 16:25
Betreff: Ihre Anfrage an Abg Öllinger
Sehr geehrte Frau ...,
ich gehe davon aus, daß sie auch noch als Mann in die Wählerevidenz eingetragen sind und sich daher keine Diskrepanz zu Ihren Dokumenten
ergibt. Wenn Sie darüberhinaus die Bestätigung ihrer Psychotherapeutin zur Wahl mitnehmen, kann ich
mir nicht vorstellen, daß Sie bei der Wahl Probleme haben. Eine Nichtzulassung zur Wahl wäre jedenfalls
rechtswidrig.
mfg: Felix Ehrnhöfer, Klubsekretär
-- --------------------------------------------------------
Charlotte Ullah mailto:cullah@gruene.at
Der Glaeserne Klub -->http://www.gruene.at/
Von: Christina Winkler <Christina.Winkler@fpoe.at>
Datum: Montag, 20. September 1999 09:02
Betreff: Nationalratswahl 99
Dr. Robert Prohaska
Frau...
per e-mail
Wien, am 16. September 1999
1046/103/209
Sehr geehrte Frau ...!
Bezugnehmend auf Ihr e-mail an Landeshauptmann Dr. Jörg Haider vom 26. August 1999, welches an den freiheitlichen
Parlamentsklub weitergeleitet wurde, darf ich Ihnen bestätigen, daß Ihr Problem in den maßgeblichen
Bestimmungen tatsächlich unberücksichtigt geblieben ist. Die Frage der Identitätsfeststellung kann nur mit Hilfe der von Ihnen selbst
angegebenen Gesetzesbestimmungen der Nationalrats-Wahlordnung 1992 gelöst werden, wobei die Bestätigung Ihrer
Psychotherapeutin geeignet ist, allfällige Zweifel an Ihrer Identität zu zerstreuen.
Bei der Identitätsfeststellung handelt es sich jedoch um eine Frage, die nicht nur anläßlich der bevorstehenden Wahl von Bedeutung ist. Es wäre daher in Ihrer Lage zu überlegen, die Ausweispapiere (z.B. Reisepaß, Führerschein) an Ihr geändertes Aussehen anzupassen. Erfahrungsgemäß dauert die Ausstellung eines neuen Reisepasses in Wien nur 2 Tage. Mit einem neuen Ausweisdokument wäre es für Sie bestimmt leichter, Ihre Identität nachzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Republik Österreich
Bundesministerium für Inneres
Abteilung IV/6
Sachbearbeiterin: SOSTERO
Telefon: 531 26 DW 2503
Telefax: 531 26 2110
E-Mail: wahl@mail.bmi.gv.at
Internet: http://www.bmi.gv.at
DVR: 0000051
Betreff: Nationalratswahl 1999; Schreiben betreffend die Bekanntgabe
Ihrer Wohnadresse
Zahl: 40.711/61-IV/6/99
Sehr geehrte Frau ...!
Bezugnehmend auf Ihr E-Mail vom 22. August 1999 teilt das Bundesministerium für Inneres folgendes mit:
Das Bundesministerium für Inneres hat in Erfahrung gebracht, dass seitens des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales eine
Bestätigung herausgegeben wurde, die Transsexuellen eine Erleichterung beim Nachweis Ihrer Identität
verschaffen soll.
Das Bundesministerium für Inneres ersucht Sie Ihre Wohnadresse bekanntzugeben, um Ihnen diese Bestätigung übermitteln zu können.
Aufgrund der Dringlichkeit wäre es von Vorteil, wenn die Möglichkeit bestünde diese Bestätigung per Telefax an Sie weiterleiten zu können. In diesem Fall würde es ausreichen, lediglich eine Fax-Nr. dem Bundesministerium für Inneres mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bundesminister:
BERGER