Menschenrechte
von Ernst Strohmeyer

Mit Jahresende 98 hat der weltweite Dachverband ILGA wiederum einen schwul-lesbischen Menschenrechtsbericht 97/98 erstellt. Ein erschreckendes Werk.

Der im Dezember 1998 seitens der internationalen lesbisch-schwulen Dachorganisation ILGA vorgelegte Menschenrechtsbericht zeigt einmal mehr, wie schwierig die Menschenrechtssituation für Lesben und Schwule am Ende des 20.Jahrhunderts immer noch ist. Nicht zuletzt wird aber auch deutlich, wieviel bereits in Bewegung geraten ist.

In 197 Ländern (ausgenommen den USA) existieren noch sehr unterschiedliche Regelungen für lesbische/schwule Beziehungen:

BEZIEHUNGEN
Beziehungen für Lesben für Schwule
Illegal 51 76
Nicht erwähnt 65 23
Daten nicht verfügbar 15 15
Legal 63 71

Verfassung:
Nach Südafrika, das als erstes Land der Welt ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung in der Verfassung verankert hat, folgte 1998 auch Ecuador.

Gesetze gegen Diskriminierung:
Gesetze gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gibt es in: Dänemark, Ecuador, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Slowenien, Spanien, Südafrika, Schweden.

Partnerschaft:
Aufgrund nationaler Gesetze gibt es explizite Regelungen für lesbische und schwule Partnerschaften in: Dänemark, Grönland, Island, Niederlande, Norwegen, Schweden.

In den nationalen Parlamenten nachstehender Länder wird eine Regelung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften diskutiert, bzw. teilweise auch abgestimmt: Belgien, Finnland, Tschechische Republik, Frankreich.
In einigen Städten und Regionen/Ländern der folgenden Staatne werden gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften anerkannt: Belgien, Frankreich, Kanada, Spanien und die Vereinigten Staaten.

Mehr Einzelheiten über den Bericht gibt es auf Anfrage direkt bei der HOSI-Linz (Tel.:0732/60 98 98-4)