Menschenrechte
von Ernst Strohmeyer
Mit Jahresende 98 hat der weltweite Dachverband ILGA wiederum einen schwul-lesbischen Menschenrechtsbericht 97/98 erstellt. Ein erschreckendes Werk.
Der im Dezember 1998 seitens der internationalen
lesbisch-schwulen Dachorganisation ILGA vorgelegte
Menschenrechtsbericht zeigt einmal mehr, wie schwierig die
Menschenrechtssituation für Lesben und Schwule am Ende des
20.Jahrhunderts immer noch ist. Nicht zuletzt wird aber auch
deutlich, wieviel bereits in Bewegung geraten ist.
In 197 Ländern (ausgenommen den USA) existieren noch sehr unterschiedliche Regelungen für lesbische/schwule Beziehungen:
BEZIEHUNGEN | ||
Beziehungen | für Lesben | für Schwule |
Illegal | 51 | 76 |
Nicht erwähnt | 65 | 23 |
Daten nicht verfügbar | 15 | 15 |
Legal | 63 | 71 |
Verfassung:
Nach Südafrika, das als erstes Land der Welt
ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung in
der Verfassung verankert hat, folgte 1998 auch Ecuador.
Gesetze gegen Diskriminierung:
Gesetze gegen Diskriminierung aufgrund
der sexuellen Orientierung gibt es in: Dänemark, Ecuador,
Frankreich, Kanada, Luxemburg, Neuseeland, Niederlande, Norwegen,
Slowenien, Spanien, Südafrika, Schweden.
Partnerschaft:
Aufgrund nationaler Gesetze gibt es explizite Regelungen
für lesbische und schwule Partnerschaften in: Dänemark,
Grönland, Island, Niederlande, Norwegen, Schweden.
In den nationalen Parlamenten nachstehender Länder wird eine
Regelung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften diskutiert,
bzw. teilweise auch abgestimmt: Belgien, Finnland,
Tschechische Republik, Frankreich.
In einigen Städten und Regionen/Ländern der folgenden
Staatne werden gleichgeschlechtliche PartnerInnenschaften
anerkannt: Belgien, Frankreich, Kanada, Spanien und die
Vereinigten Staaten.
Mehr Einzelheiten über den Bericht gibt es auf Anfrage direkt bei der HOSI-Linz (Tel.:0732/60 98 98-4)