OTS105 5 CI 0480 NEF005 II 22.Nov 99
Medizin/Gesundheit/Soziales ***OTS-PRESSEAUSSENDUNG***
Psychotherapie auf Krankenschein - eine gute Lösung braucht neue Anstöße 

Wien (OTS) - Der Berufsverband der österreichischen Psychotherapeuten befindet sich in einer äußerst schwierigen Lage. Sein Verhandlungsteam hat mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger einen Kassenvertrag ausgearbeitet, der am 28.11.1999 zur Abstimmung steht. Die überwiegende Mehrheit der Psychotherapeuten wünscht einen Vertrag, weil er sozial Schwachen den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung ermöglichen soll. Leider enthält der Vertragsentwurf eine Bedingung, die das Projekt zum Scheitern zu bringen droht: Es sollen über die fundierte, langdauernde Ausbildung hinaus, wie sie das Psychotherapiegesetz verlangt, Zusatzkriterien erfüllt werden. Besonders gravierend ist, dass Erfahrung in der Behandlung ganz bestimmter Diagnosegruppen, nämlich Psychosen und Suchtkrankheiten, verlangt wird, während die überwiegende Mehrheit der PsychotherapeutInnen mit dem breiten Spektrum an Diagnosen arbeitet, wie es in der Alltagspraxis auftritt. Dazu gehören Volkskrankheiten wie Depressionen, Panikattacken und Schlafstörungen, die schon aufgrund ihrer Häufigkeit ein vorrangiges Problem im Gesundheitssektor darstellen. Die Behandlung von Kindern stellt ebenfalls einen wichtigen Bereich dar. Er wird von TherapeutInnen mit entsprechender Zusatzausbildung abgedeckt.

Zwar sind die Bemühungen der Kassen zu würdigen, im Sinne ihrer Sorgfaltsverpflichtung das Geld der Versicherten optimal auszugeben. Das Beharren auf Behandlungserfahrung bei Psychosen und Suchtkrankheiten stellt die meisten Praktiker jedoch vor eine unüberwindbare und fachlich nicht begründbare Hürde. Die erforderliche Spezialisierung hängt nicht allein vom Erwerb zusätzlichen Wissens ab, sondern bedarf eines persönlichen Zugangs zu diesen speziellen Krankheitsbildern. Außerdem ist die Behandlung in der freien Praxis nur ganz selten verantwortbar, da es einer Vernetzung verschiedenster Maßnahmen bedarf. Die verlangte "Zusatzqualifikation" ist daher vergleichbar mit einer Forderung an alle praktischen Ärzte und Kinderärzte, sie müßten sich als Facharzt für Lungenheilkunde qualifiziert oder etliche Herzoperationen durchgeführt haben, bis sie als Kassen- oder Wahlärzte praktizieren dürfen. Dasselbe wird auch den jetzt in Ausbildung Befindlichen abverlangt. Da es keinen bezahlten "Turnus" wie bei Ärzten gibt, ist diese Bedingung vergleichbar damit, daß von den Jungärzten verlangt würde, sie müßten diese Behandlungen entweder unentgeltlich vornehmen oder aber Patienten finden, die ihnen diese privat bezahlen.

Daher wünschen sich viele Psychotherapeutlnnen einen Vortrag, sehen sich aber gezwungen, ihn in der jetzt vorliegenden Fassung abzulehnen. Sie wollen einen Vertrag, der die ganze Breite von psychischen Störungen berücksichtigt, und der statt einer latenten Konkurrenzsituation mit der Psychiatrie eine gute Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe fördert, so daß für die Versicherten das beste Ergebnis erzielt werden kann. Eine freie Therapeutenwahl wird als unverzichtbar betrachtet, wie sie bei Ärzten selbstverständlich ist, Diese wäre bei einer Einschränkung der Kassenfähigkeit durch die jetzt vorliegenden Kriterien nicht mehr gegeben, da mehr als die Hälfte der Praktizierenden "ausgesteuert" wäre. Der Heilerfolg eine Psychotherapie beruht zu großen Teilen auf einer gelungenen zwischenmenschlichen Beziehung zwischen Therapeutln und Patientln, daher ist die Vielfalt an Persönlichkeiten und beruflichen Vorerfahrungen, die die österreichische Psychotherapielandschaft bisher auszeichnet so wichtig und muß erhalten bleiben.

Vorstand der Fachsektion für Integrative Gestalttherapie im ÖAGG
(Öst. Arbeitskreis für Psychotherepie und Gruppendynamik), gez.
Kathleen Höll

Rückfragehinweis: Arbeitsgruppe Qualifizierte Alternative
AQA im ÖBVP

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OTS105 1999-11-22/11:52

221152 Nov 99


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