News 11 2000 - Teil 1

The International Journal of Transgenderism:

IJT Volume 4 Number 3, July - September 2000

Special Issue: 
What is TransGender?

The IJT is peer reviewed, published quarterly and updated with new
articles during the quarter.

Näheres unter http://www.symposion.com/ijt/


Intersexualität - Ärzte operieren "Zwitter" vorschnell zu Mädchen


Jungen, die ohne eindeutiges äußeres Geschlecht auf die Welt kommen, werden nach Expertenansicht zu oft entgegen ihrer genetischen Veranlagung zum Mädchen gemacht. "Dadurch drohen dem Intersexuellen - früher nannte man das 'Zwitter' - lebenslang körperliche und emotionale Probleme", sagte Professor Fritz Poustka in einem Gespräch der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Die hormonellen und genetischen Gegebenheiten sind weiter die eines Jungen", begründete der Professor für Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter an der Universität Frankfurt. 

Schätzungen zufolge ist in Deutschland eines von 2.000 Babys bei der Geburt weder Junge noch Mädchen. Es hat beispielsweise einen winzigen Penis oder eine übergroße Klitoris beziehungsweise sowohl Penis als auch Scheide. "Die operierenden Ärzte rekonstruieren in solchen Fällen meist die weiblichen Geschlechtsorgane - einfach, weil das technisch leichter geht", sagte Poustka. "Dies geschieht auch, wenn das Kind genetisch eindeutig ein Junge ist." 

Die Eltern erziehen das Kind dann als Mädchen. Es habe sich bei vielen Betroffenen jedoch gezeigt, dass sich das genetische Geschlecht letztlich durchsetzt. "Viele Intersexuelle bekommen in der Pubertät männliche Merkmale, der Bart beginnt zu wachen, aber die Brüste nicht." Poustkas These: "Die Hormone haben einen viel größeren Einfluss auf das Geschlecht als die soziokulturelle Prägung." 

Die unvermittelte Wandlung stürze die Betroffenen in eine Identitätskrise. Viele hätten bis zur Pubertät noch nicht gewusst, das sie als Intersexuelle auf die Welt gekommen und operiert worden sind. "Um Intersexuellen unnötiges Leiden zu ersparen, müsste man eigentlich empfehlen, das Geschlecht zweideutig zu belassen, wenn es nun mal nicht möglich ist, männliche Geschlechtsorgane nachzubilden", sagte Poustka. Aber dies würden die "geschockten" Eltern Intersexueller in der Regel nicht akzeptieren. 

dpa 
Quelle: Bild der Wissenschaft


Schutz oder Gefahr?

Am 26. September lud das Rechtskomitee Lambda, Rosa Lila Tip und XTRA! zur Diskussionsveranstaltung "Schutz oder Gefahr" im Rahmen des Projekts Recht Beweglich im Café-Restaurant Orlando ein. Thema der gut besuchten Veranstaltung war Homosexuelle und die Staatsgewalt. 

Zu Beginn der Veranstaltung schilderte RA Dr. Helmut Graupner, Diskussionsleiter, die eher traurige Situation: Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung und zahlreiche Übergriffe seitens der Staatsgewalt stehen immer noch auf der Tagesordnung zahlreicher Behörden und gehören zur Selbstverständlichkeit. Dabei sollte doch der Staat eine Schutzfunktion gegenüber seinen Bürgern ausüben, gegenüber allen seinen Bürgern. Und obwohl die Homosexualität an sich bereits in den siebziger Jahren in Österreich entkriminalisiert wurde, lassen sich immer noch manche Staatsbeamte, Richter und Polizisten von Vorurteilen bei ihren Entscheidungen leiten. 

Direkt auf einige aktuelle Entscheidungen im strafrechtlichen Bereich angesprochen, sagte Dr. Barbara Helige, Vorsitzende der Österreichischen Richtervereinigung, daß es die Funktion der Richter in unserer Rechtsordnung ist, die Gesetze anzuwenden und zu vollziehen. Österreich sei ein kirchlich geprägter Staat mit ausgeprägter Moral, was sich in den Gesetzen wiederspiegelt. Doch für die Aufgabe, den Schwächeren zu schützen, sei § 209 StGB nicht geeignet, meinte Dr. Helige. Doch diese Frage muß auf der politischen Ebene gelöst werden.

Diesen Vorurteilen unter den Staatsbeamten versuchet die Antidiskriminierungsstelle, Magistrat der Stadt Wien, mit zahlreichen freiwilligen Veranstaltungen zu begegnen. Wolfgang Wilhelm von der Antidiskriminierungsstelle meinte, daß der Schwerpunkt bei den Straf- und Familienrichtern gesetzt wird. Er sieht das Problem nicht allein in der Dikriminierung der Schwulen/ Lesben, sondern vor allem in unserer sehr patriarchalisch geprägten Gesellschaft. "Es geht darum, Beamte dazu zu bewegen, Gleiches Gleich, und Ungleiches Ungleich zu behandeln.", meinte Wilhelm.

Weiterbildungsveranstaltungen

Dr. Helige versicherte in der Folge, daß Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich der Menschenrechte für Richter bereits immer öfter stattfinden. Diese Veranstaltungen werden von der Richterschaft selber organisiert, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. In der Richteramtsanwärterausbildung gehören Themen wie Menschenrechte und Antidiskriminierung zum Ausbildungsplan. Für Richter bestehen dann weitere Fortbildungsmöglichkeiten in diesem Bereich, doch sind Verbesserungen geplant. Vorgesehen sind vor allem Seminare zum Thema Menschenrechte.

Major Hetz von der Bundespolizeidirektion Wien, meinte, daß das Problem hauptsächlich in den Vorurteilen der Bevölkerung liege. Auch für Polizeibeamte gebe es Fortbildungsseminare im Bereich der Menschenrechte, jedoch vor allem bezüglich Ausländerfragen. Doch geplant sind auch hier Weiterbildungsmaßnahmen betreffend die Sensibilisierung der Staatsbeamten im Bereich der (Anti)diskriminierung. Alles in Allem war es ein interessanter Abend nicht zuletzt wegen der tollen Diskussionsbeteiligung des Publikums. Bleibt nun abzuwarten, ob sich die Gesinnung bei den Staatsbeamten ändern läßt allein durch Weiterbildungsveranstaltungen.

Mag.a Irina TOT, Rechtskomitee LAMBDA

www.RechtBeweglich.at

Danke Chris


OTS243 5 II 0472 HOI001 CI 18.Okt 00 

Politik/Gesellschaft/Homosexuelle/EU ***OTS-PRESSEAUSSENDUNG*** 

Umfassendes Antidiskriminierungsgesetz gefordert 

Wien (OTS) - Der Rat der EU-SozialministerInnen hat gestern die "Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf" verabschiedet, die auch Personen vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Orientierung in allen Bereichen der Arbeitswelt schützen soll. 

"Das ist in der Tat ein historischer Beschluß", zeigt sich HOSI-Wien-Obfrau Waltraud Riegler höchst erfreut: "Die Mitgliedsstaaten haben jetzt drei Jahre Zeit, diese Anti-Diskriminierungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Gerade für Österreich ist das sehr bedeutsam, da Österreich zu jener Minderheit der EU-Mitgliedsstaaten zählt, die bisher über keinerlei Antidiskriminierungsgesetzgebung verfügen."  "Wir fordern in diesem Zusammenhang jedoch", ergänzt Obmann Christian Högl, "daß Österreich sich nicht mit der Umsetzung der Richtlinie in ihrer von der EU vorgesehenen Minimalvariante begnügt, sondern sich bei dieser Gelegenheit ein umfassendes modernes Anti-Diskriminierungsgesetz gibt, das Menschen auch in anderen Lebensbereichen vor Ungleichbehandlung und Diskriminierung aus bestimmten Gründen schützt. Ein Entwurf für ein derartiges Gesetz ist ja bereits ausgearbeitet worden, und zwar im Rahmen eines NGO-Projekts, das vergangenen Montag mit dem 10. Bruno-Kreisky-Preis für Verdienste um die Menschenrechte ausgezeichnet wurde. Derartige Bestimmungen müßten z. B. den gesamten Bereich der Bereitstellung von bzw. des Zugangs zu Waren und Dienstleistungen umfassen, aber auch die Strafb rkeit von Aufwiegelung und Hetze gegen Gruppen aufgrund bestimmter Merkmale." 

"Die EU-Richtlinie ist die erste gemeinschaftliche Rechtsvorschrift, in der sexuelle Orientierung berücksichtigt wird", unterstreicht HOSI-Wien-Generalsekretär Kurt Krickler, der auch Vorstandsvorsitzender des europäischen Lesben- und Schwulenverbands ILGA-Europa ist, die Bedeutung dieser Richtlinie. "Es ist auch ein großer Erfolg für die europäische Lesben- und Schwulenbewegung, die rund fünf Jahre konsequent Lobbying betrieben hat, um diesen Anti-Diskriminierungsschutz zu erreichen. Die Arbeit ist jedoch nicht beendet. Jetzt geht es darum, die Richtlinie möglichst umfassend in allen Mitgliedsstaaten umzusetzen und die Europäische Kommission zu drängen, weitere Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung in anderen Bereichen, in denen sie über Zuständigkeit verfügt, vorzuschlagen." 

Diese EU-Richtlinie basiert auf Artikel 13 EG-Vertrag in der Fassung des Amsterdamer Vertrags, der der Union die Zuständigkeit überträgt, Vorkehrungen zur Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu treffen. Österreich war in der Ratssitzung durch Tourismusstaatssekretärin Rossmann (FPÖ) vertreten. Nach dem gestrigen Beschluß müssen noch die Sprachjuristen den Text überprüfen, bevor er endgültig genehmigt wird. Mit der Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der EU und damit ihrem Inkrafttreten ist in einigen Monaten zu rechnen. Überdies hat der Rat gestern auch ein Antidiskriminierungsprogramm für die Jahre 2001-2006 genehmigt. Die EU wir in diesem Zeitraum 1,354 Milliarden Schilling für den Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der im Artikel 13 genannten Merkmal, darunter aufgrund der sexuellen Orientierung, bereitstellen. 

Gezeichnet: Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien 
1. Lesben- und Schwulenverband Österreichs 

Rückfragehinweise: Waltraud Riegler 
Tel.: 408 06 95-20 
Christian Högl 
Tel.: 0664-18 11 038 
Kurt Krickler 
Tel.: 0664-57 67 466 
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OTS243 2000-10-18/15:37 

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