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Text: Gedanken von Claudia, November 2006
Offener Brief an alle Freund/e/innen vor Fulltime
Text: Firmenouting, Dezember 2006
...auch ein sehr positives Erlebnis für mich
Text: Gedanken von Claudia, November 2007
Brief an alle Freund/e/innen nach meiner SRS
Text: Gedanken von Claudia Jänner 2008
Mail: Guter Jahresbeginn ......bin jetzt offiziell Frau
Text: Information Facial Feminisation Surgery (FFS)
OP zur Gesichtsfeminisierung
Text: Information Änderung Personenstand und Name
gültig für Österreich Stand Jänner 2008
Fotoalbum: FFS Vorher und Nachher
Facial Feminisation Surgery 2006
Fotoalbum: Meine Seele und mein Körper ......
.....sind jetzt endlich ganz Frau
Fotoalbum: Artikel über meine Transition in "Welt der Frau"
Ich habe auf meine Seele gehört.....
Fotoalbum: Mein 60. und zugleich 1. Geburtstag
Motto: ........aus dem Rahmen gefallen!
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Information Änderung Personenstand und Name

Personenstandsänderung

Geburtsstandesamt führt durch, Einreichung auch bei Wohnsitzstandesamt möglich.

Dokumente zum Einreichen:
• formloser Antrag etwa in dieser Art: "Ersuche um
Personenstandsänderung im Geburtenbuch von männlich auf weiblich auf Basis folgender Dokumente:"
• OP-Bestätigung des durchführenden Chirurgen mit Stempel und Unterschrift (ist das Dokument in English, verlangt das BMI dzt. keine Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Dolmetsch!)
• Bei Op im Ausland zusätzlich: Bestätigung einer/s österreichischen Gynäkologin/en über die durchgeführte gaOP.
• Kopie Staaatsbürgerschaftsnachweis
• Kopie des Antrags auf Namensänderung
• Beilage von € 20,--

Laut Frau Ulrike Michel, BMI ist die Erstellung eines gerichtsmedizinischen Gutachtens betreffend durchgeführter gaOP nicht mehr erforderlich, da die TG-Verordnung aufgehoben ist. Auch ist die extrem aufwändige Bestätigungskette (Klinik – Notar – Aussenministerium des OP Landes – Ö Botschafter im OP land) für die ausländische OP Bestätigung nicht notwendig, wenn ein Ö Gynäkologe durch Begutachtung die durchgeführte gaOP bestätigt.
Lt. Telefonat mit Frau Mag. U.Michel, BMI vom 23.10.2007, 1600 Uhr.

Namensänderung

Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde bzw. dem Wohnsitzstandesamt.

Dokumente zum Einreichen:
• formaler Antrag mittels Antragsform. Kann über den folgenden link erreicht und gedruckt werden: http://www.help.gv.at/linkhelp/besucher/db/formularauswahl.formular?id=829
• Meldezettel
• Geburtsurkunde
• Staatsbürgerschaftsnachweis
• Lichtbildausweis
• Heiratsurkunde
• Nachweise akademischer Grade

Information an Wohnsitzstandesamt, dass gleichzeitig ein Antrag auf Personenstandsänderung beim Geburtsstandesamt eingebracht wurde.

Ablauf:
Geburtsstandesamt schickt Einreichunterlagen nach Wien zu Frau Mag. U. Michel. Wenn sie mit OK zurückkommen, Info an Wohnsitzstandesamt, dass Namensänderung auf einen weiblichen Vornamen durchgeführt werden darf. Nach durchgeführter Namensänderung Info darüber an Geburtsstandesamt. Die führen dann die Personalstandsänderung und Namensänderung im Geburtenbuch durch.

Kontaktinfo:
BMI, Frau Mag. Ulrike Michel, Tel +43 1531 263087 , Leiterin Abt Personenstand, BMI III-2
Geburtsstandesamt:
Wohnsitzstandesamt:

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