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Einige INFOS hier schriebt mir und sagt EURE probleme

TRANSSEXUALITÄT
Von Mann zu Frau, von Frau zu Mann


Nach Schätzungen leben in Österreich ungefähr 600 Männer und 300 Frauen, die sich als Angehörige
des anderen Geschlechts empfinden.


T
T
ranssexualität ist eine Form der
Geschlechtsidentitätsstörung, bei
der sich Angehörige eines Geschlechts
als Angehöriger des anderen
empfinden und alles daran setzen, körperlich
diesem Geschlecht angeglichen
zu werden. Manche Betroffenen haben
seit frühesten Empfindungen das Gefühl,
im „falschen“ Körper zu leben.
Bei anderen entwickelt sich diese
Symptomatik erst im dritten oder vier-
ten Lebensjahrzehnt.

Nicht jeder Transsexuelle verfolgt
das Ziel einer Geschlechtsanpassung,
um ganz dem anderen Geschlecht anzugehören.


Es gibt verschiedene Ausprägungen:

• die innere, nicht nach außen gezeigte
Gewissheit der gegengeschlechtlichen
Zugehörigkeit;
• der Wunsch nach Anerkennung als
Angehöriger des anderen Geschlechts
im öffentlichen und privaten Leben, jedoch
ohne hormonellen oder chirurgischen
Eingriff;
• die Vornahme der Geschlechtsanpassung
in unterschiedlichen Ausformungen
von der bloßen Entfernung des abgelehnten
Genitals bis zur vollständigen
chirurgisch-plastischen Geschlechtsumwandlung.


Berichte über Geschlechtsrollenwechsel
finden sich in nahezu allen
Kulturen. Auf Tonga lebende Männer,
die sich in ihrem Auftreten, ihrer Kleidung
und Ähnlichem dem weiblichen
Geschlecht angleichen, werden als Fakaleiti
bezeichnet. Diese Form von
männlichem Cross-Gender-Verhalten
ist in Ozeanien traditionell verbreitet.
Auf Hawaii und in Französisch-Polynesien
werden diese Männer als Mahu
und auf Samoa als Fa’afafine bezeichnet.


In Japan bezeichnet man Frauen mit
männlichen Geschlechtsorganen als
Futanari. Galloi oder Galli wurden
die kastrierten Priester der antiken
phrygischen Göttin Kybele genannt.
Die Galloi kamen ursprünglich aus
Kleinasien, wo Muttergottheiten lange
eine bedeutende Rolle spielten. Am 24.
März jeden Jahres, dem Dies Sangui


nis, kastrierten sich die Galloi selbst,
legten Frauenkleider an und dienten ab
diesem Zeitpunkt der großen Muttergöttin
Kybele als Priester. Hirja nennt
man in Indien Personen, die weder eindeutig
weibliche noch männliche Geschlechtsidentität
haben. Diese leben in
eigenen Gemeinschaften.

Der Anschluss ist für viele transsexuelle
Frauen und hermaphroditisch
Geborene geradezu zwangsläufig, hat
aber auch stark religiöse Züge, denn al-
le verbindet die Anhängerschaft an die
Göttin Bahuchara Mata, unter deren
Schutz sie stehen und deren Kraft sie
verkörpern. Hirjas unterziehen sich
meist einer rituellen Kastration und Penektomie.
Hier lassen sich auch Paralellen
zum Kybele-Kult der Galloi erkennen
– die Verbindung mit den
Mächten der Fruchtbarkeit und Transformation
wird durch den Verlust bzw.
das Opfer der eigenen physischen
Fruchtbarkeit erreicht. Im Oman werden
Männer, die die männliche Geschlechtsrolle
ablehnen, sowie Menschen,
bei denen die körperlichen Ge-

BEGRIFFE
Asexuelle: Menschen ohne Bedürfnisse
an sexueller Interaktion.
Bisexuelle: Menschen, die sich bei
ihrer sexuellen Orientierung nicht auf
ein Geschlecht festgelegt haben.
Gender: Bezeichnung für die soziale
Geschlechterrolle bzw. die sozialen
Geschlechtsmerkmale, also alles, was
in einer Kultur als typisch für ein bestimmtes
Geschlecht angesehen wird
(Kleidung, Beruf u. a.). Es verweist
aber nicht unmittelbar auf die körperlichen
Geschlechtsmerkmale (Sex).
Cisgender: Bezeichnung für Menschen,
deren Geschlechtsidentiät mit
dem körperlichen Geschlecht übereinstimmt.
Dies trifft auf den überwiegenden
Teil der Menschen zu.
Transgender: Bezeichnung für
Menschen, deren Identitätsgeschlecht
nicht ihren körperlichen Geschlechtsmerkmalen
entspricht, oder deren Geschlechtsrollenpräsentation
von den
ihrem zugewiesenen Geschlecht offen
stehenden Rollen abweicht.
Transgender ist der Oberbegriff, der
alle entsprechenden Identitäten und
Verhalten einschließt (Transsexualität,
Transvestitismus, Cross-Dressing, bewusst
androgyne Menschen, Drag-
Queens und Drag-Kings nicht jedoch
Travestie oder transvestitischer Fetischismus,
da es sich hierbei nicht um
einer Frage der Geschlechtsidentität
handelt).
Geschlecht: prinzipielle Unterscheidung
zweier Lebewesen. Unterschieden
wird zwischen primären (angeborenen),
sekundären (später entwickelten)
und tertiären Geschlechtsmerkmalen,
sowie psychischen und kulturspezifischen
sozialen und sich im Verhalten
zeigenden Merkmalen
Sex: Aus dem Englischen übernommener
Begriff; bezeichnet die körperlichen
Geschlechtsmerkmale sowie die
sich daraus ergebenden körperlichen
Funktionen, also die praktische Ausübung
von Sexualität.
Homosexualität: Form der sexuellen
Orientierung, bei der Menschen sich
von Angehörigen des eigenen Geschlechtes
sexuell angezogen fühlen.
Intersexualität: Begriff für Menschen,
denen nicht eindeutig weibliche
oder männliche Geschlechtsmerkmale
zugeordnet werden können (in der extremsten
Ausbildung Hermaphrodit
oder Zwitter – es handelt sich hierbei
um einen Organismus, der sowohl
weibliche als auch männliche Geschlechtsorgane
besitzt – sonst: Pseudohermaphrodit).
Viele kommen mit
einem uneindeutigem Genital auf die
Welt (z. B. PAIS), andere werden erst

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 3-4/08


TRANSSEXUALITÄT
Intersexualität: Im Film „Tintenfischalarm“ von Elisabeth Scharang erzählt Alex über ihr Leben als „Intersexuelle“.


schlechtsmerkmale nicht eindeutig
sind, als Khanith bezeichnet. Katoy ist
die thailändische Bezeichnung für eine
Transfrau oder einen homosexuellen
Mann. Katoys verstehen sich als Frauen
in Männerkörpern und streben geschlechtsanpassende
Maßnahmen an.

Verglichen mit westlichen Gesellschaften,
wo Transgender und Transsexuelle
erst seit relativ kurzer Zeit in Erscheinung
treten und ihre Rechte einfordern,
sind in Thailand die Katoys

wesentlich sichtbarer und akzeptierter,
was unter anderem auf die buddhistische
Kultur zurückzuführen ist, die
großen Wert auf Toleranz legt. Jedoch
gibt es in Thailand keine gesetzliche
Anerkennung von Katoys, also keine
juristische Möglichkeit der Änderung
des einmal in den Identitätspapieren
verzeichneten Geschlechts.

Die in der Vergangenheit dokumentierten
Personen oder Vorfälle lassen
keine eindeutige Aussage darüber zu,

ob ein Verhalten seine Ursache darin
hatte, ob eine Person Transgender war
oder ob es sich lediglich um eine praktische
Umgehung der Grenzen der jeweiligen
Geschlechtsrolle handelte. So
gab es häufig Frauen, die als Männer
verkleidet Soldaten wurden. Hier muss
man auch die kulturellen Gegebenheiten
der Epoche sowie die daraus resultierende
strafrechtliche und religiöse
Verfolgung berücksichtigen, denen
Menschen mit einer Geschlechtsiden-

BEGRIFFE
in der Pubertät auffällig (CAIS, Swyer-
Syndrom). Bis zur sechsten Woche
tragen alle Föten Anlagen für beide
Geschlechter in sich. Erst danach prägen
die Gene ein männliches oder
weibliches Wesen. Auf dem Weg vom
„neutralen Fötus“ zu Mann oder Frau
können Störungen auftreten – Chromosomen
fehlen oder sind überzählig,
Enzyme versagen, Hormone fallen
aus.
Beim AIS-Sydrom (Androgen Insensitivity
Syndrome) können die
männlichen Hormone nicht wirken,
weil die entsprechenden Empfangsmoleküle
(Rezeptoren) für die Hormone
fehlen – die Patienten verfügen zwar
über Hoden im Körperinneren und
männliche Erbanlagen, kommen aber
äußerlich als Mädchen zur Welt. Beim
häufigsten Befund, dem AGS-Syndrom
(Adrenogenital), produzieren defekte
Nebennieren zu viele männliche
Sexualhormone. Dies führt bei weibliichen
Feten manchmal zu einer sehr
großen, penisähnlichen Klitoris. Beim
Swyer-Syndrom handelt es sich um eine
Fehlentwicklung der Keimdrüsen.
Viele intersexuelle Syndrome bestehen
nicht nur aus einer einzigen nachweisbaren
Variation, sondern entstehen im
Zusammenspiel mehrerer Faktoren.
Die Häufigkeit von Intersexualität
wird unterschiedlich geschätzt, von
1:500 bis 1:2.000 Geburten.
Transsexualität (Transidentität):
Wenn Menschen in ihrer Geschlechtsidentität
insofern gestört sind, als sie
sich dem biologisch konträren Geschlecht
zugehörig empfinden und unter
diesem Zustand leiden. Das körperliche
Geschlecht wird zwar bewusst
wahrgenommen, aber subjektiv als
falsch empfunden. Transidente Personen
wollen sozial als Angehörige des
„anderen“ Geschlechts anerkannt werden
und streben eine Übereinstimmung
von Körper und Empfinden an.
Unterschieden wird zwischen
Mann-zu-Frau-Transsexuellen (Transfrauen),
und Frau-zu-Mann-Transsexuellen
(Transmännern).
Transvestitischer Fetischismus:
Störung der Sexualpräferenz. Der Fetischismus
ist auf die Bekleidung oder
Bekleidungsstücke des anderen Geschlechts
gerichtet.
Transvestitismus: Tragen der Kleidung
des anderen Geschlechts als Ausdruck
der eigenen Geschlechtsidentität,
unabhängig von der sexuellen
Orientierung. Es gibt unterschiedliche
Formen: Cross Dressing, Drag Queens
und Drag Kings.
Travestie: (Überzeichnete) Darstellung
von Rollen oder Personen eines
Geschlechts durch Angehörige des anderen
Geschlechts.

FOTOS: WEGA FILM

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 3-4/08


TRANSSEXUALITÄT
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titätsstörung ausgesetzt gewesen sind.
Jeanne d’Arc wurde unter anderem
deswegen verbrannt, weil sie sich weigerte,
einen Eid ab zu legen, niemals
wieder Männerkleidung zu tragen.

Je nach Land oder Epoche wurden
Menschen mit Geschlechtsidentitätsstörungen
in psychiatrischen Anstalten
festgehalten, seltener in Gefängnissen.
In vielen islamischen Ländern wird der
Geschlechterrollenwechsel sogar noch
mit der Todesstrafe sanktioniert, wie z.

B. in Saudi-Arabien.
Nicht jedes Auftreten in einer anderen
Geschlechterrolle beruht auf einer
Geschlechtsidentitätsstörung, sondern
hat oft praktische Ursachen. Bekannte
Beispiele dafür sind Frauen, die sich in
Situationen, in denen sie eine Vergewaltigung
befürchten, z. B. im Krieg,
als Männer verkleiden. Viele Kulturen
kennen auch einen rituellen Geschlechtswechsel.
Etliche Kulturen haben
spezifische soziale Rollen für
Menschen, die sich ihrem Geburtsgeschlecht
nicht zugehörig fühlen, etwa
die Two-Spirit vieler nordamerikanischer
Indianerstämme, indische Hirjas,
die omanischen Khanith oder die
thailändischen Katoys.

In der heutigen westlichen Gesellschaft
ist der rituelle und der aus der
Not entstandene Geschlechterrollenwechsel
selten geworden. Es ist daher
davon auszugehen, dass Transgender-
Verhalten aus innerem Zwang entsteht.

Die Ursachen von Transgender sind
nicht bekannt. Es gibt zwar eine Vielzahl
psychologischer Theorien, die
aber von genauso vielen Gegenbeispielen
widerlegt werden.

Keine Form von Transgender ist
therapierbar oder „heilbar“. Wie bei
Homosexualität empfinden sich Trans-
gender in der Regel auch nicht als therapie-
oder heilungsbedürftig.

Grundsätzlich sind Transgender unabhängig
von der sexuellen Orientierung.
Die oftmals vorkommende Assoziation
mit Homosexualität liegt darin
begründet, dass Transgender häufig
Menschen mit einem anderen Identitätsgeschlecht
als Partner bevorzugen.
Dies führt häufig zu Beziehungen, die
für Außenstehende homosexuell erscheinen,
für die Betroffenen sind sie
allerdings heterosexuell.

Rechtliche Lage. Nur wenige Staaten
besitzen eine eindeutige gesetzliche
Regelung, u. a. Deutschland, Italien,

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die Niederlande, Schweden und die
Türkei. In Deutschland trat 1981 das
Gesetz über die Änderung der Vornamen
und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit
in Kraft. Mit
diesem Transsexuellengesetz (TSG)
wird Betroffenen die Möglichkeit gewährt,
den die Geschlechtszugehörigkeit
signalisierenden Vornamen abzulegen
(„kleine Lösung“) oder den Personenstand
(männlich/weiblich) zu ändern
(„große Lösung“).

Die „kleine Lösung“ hat oft größere
Auswirkungen als die „große“, die bereits
die dauerhafte Unfruchtbarkeit
des Antragstellers und eine deutliche
Annäherung an das körperliche Erscheinungsbild
des intendierten Geschlechts
voraussetzt.

Österreich hat keine gesetzliche Regelung
getroffen, aber seit 1997 einen
exakten prozessualen Weg vorgegeben,
der dem Entscheidungsträger bei Zutreffen
der Voraussetzungen kaum
Spielraum lässt.

Als vertretbar und mit der österreichischen
Rechtsordnung im Einklang
stehend wird eine Vornamensänderung
ohne geschlechtsumwandelnde
Operation nur bei Wahl eines geschlechtsneutralen
Vornamens gesehen
(vgl. § 21 Abs. 2 PStG).

Das Personenstandsgesetz trifft für
den Fall einer Änderung des Geschlechts
keine besondere Regelung,
jedoch ist gemäß § 16 Personenstandsgesetz
eine Beurkundung zu ändern,
wenn sie nach der Eintragung unrichtig
geworden ist. Hat sich jemand einer
geschlechtsanpassenden Operation unterzogen,
so ist – unabhängig davon,
ob diese Person verheiratet ist oder
nicht – die Änderung des Geschlechts
als Randvermerk in das Geburtenbuch
einzutragen.

Vom Verfassungsgerichtshof wurde
von Amts wegen ein Verfahren zur
Prüfung der Gesetzmäßigkeit des
Punktes 2 des Erlasses des BMI vom

27. November 1996 über die personenstandsrechtliche
Stellung Transsexueller
eingeleitet. Mit Erkenntnis vom 8.
Juni 2006, Zahl V 4/06-7, hat der
VfGH die Punkte 2 und 3 dieses Erlasses
als Rechtsverordnung qualifiziert,
die im Bundesgesetzblatt hätten kundgemacht
werden müssen und sie deshalb
mangels gehöriger Kundmachung
als gesetzeswidrig aufgehoben.
Nach ständiger Rechtssprechung
des VfGH ist eine verbindliche Äuße-

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e-mail: bauer-kukla@dein-tischler.at
Nach Schätzungen leben in Österreich
ungefähr 600 Männer und 300 Frauen,
die sich als Angehörige des anderen
Geschlechts empfinden.

rung der Behörde, auch wenn sie formell
nur an die unterstellten Behörden
adressiert ist, als Rechtsverordnung anzusehen,
wenn sie der Sache nach die
Rechtssphäre eines unbestimmten
Kreises von Betroffenen gestaltet.

In Bezug auf die Verweigerung der
Eintragung eines Randvermerks über
die Änderung des Geschlechts im Geburtenbuch,
wenn der Antragsteller/die
Antragstellerin in aufrechter Ehe lebt,
wurde festgestellt, dass der Erlass auch
einer gesetzlichen Grundlage entbehrt.

§ 44 ABGB behält den Ehevertrag
zwei Personen verschiedenen Geschlechts
vor. Der VfGH führt aber dazu
aus, dass es nicht erfindlich ist, warum
eine Änderung des Geschlechts einer
Person, durch welche die Beurkundung
im Personenstandsbuch unrichtig
wird, nur dann zu einer Änderung der
Beurkundung führen soll, wenn diese
Person nicht verheiratet ist.

Die Beurkundung des Geschlechts
einer Person kann nicht durch den Be-
stand einer Ehe gehindert werden. Die
Frage nach dem Fortbestand der Ehe
ist nicht von der mit der Änderung der
Eintragung im Geburtenbuch befassten
Personenstandsbehörde zu beurteilen.

In der Folge werden nunmehr auch
Änderungen der Heiratsurkunden beantragt.
In diesen – derzeit einigen wenigen
Fällen – ist eine neue Heiratsurkunde
auszustellen, wobei die Person,
die sich der geschlechtsumwandelnden
Operation unterzogen hat, mit ihrer
nunmehrigen Identität in der Rubrik
einzutragen ist, in der sie bisher geführt
wurde. Ulrike Michel

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 3-4/08

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