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ICD-10:F.64.0 (1991):
Es besteht der Wunsch, als Angehöriger des anderen anatomischen
Geschlechts zu leben und anerkannt zu werden. Dieser geht meist
mit dem Gefühle des Unbehagens oder Nichtzugehörigkeit zum
eigenen Geschlecht einher. Es besteht der Wunsch nach hormoneller
und chirurgischer Behandlung, um den eigenen Körper dem
bevorzugten Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen.
Diagnostische Leitlinien: Die Transsexuelle Identität muß
mindestens 2 Jahre durchgehend bestanden haben und darf nicht ein
Symptom einer anderen psychischen Störung, wie z.B. einer
Schizophrenie, sein. Ein Zusammenhang mit intersexuellen,
genetischen oder geschlechtschromosomalen Anomalien muß
ausgeschlossen sein.
DSM-IV (S.532 ff., Übers. V. Bosinski, 1994a):
Kriterium A: Eine tiefgreifende und andauernde Identifikation mit
dem biologisch anderen Geschlecht
Kriterium B: Ein andauerndes Unbehagen oder Gefühl der
Inadäquatheit im tatsächlichen (biologischen und Erziehungs-)
Geschlecht
Kriterium C: Den Ausschluß eines Intersex-Syndromes (z.B.
Androgen-Insensivitäts-Syndrom oder kongenitales
Andrenogenitales Syndrom)
Kriterium D: Den Nachweis von klinisch signifikantem Streß oder
Störungen im sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen
Bereichen und Funktionen
In der oben zitierten aktuellsten Ausgabe des DSM-IV wurde der
Begriff TRANSSEXUALITÄT vollständig durch den Begriff
GESCHLECHTSIDENTITÄTSSTÖRUNG ersetzt!