Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung zur Diskriminierung von Transsexuellen
- unter 1 Hinweis auf die Petitionen Nr. 16/84 und 229/87,
- unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung des
Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu
den Menschenrechten vom 27. April 1977 (ABl. Nr. C 103
vom 27. April 1977,5. 1),
- unter Hinweis auf die in der Präambel zur Einheitlichen
Europäischen Akte (ABI. Nr. L 169 vom 29. Juni 1987,
S.1) übernommene Verpflichtung, für die in der
europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten und der europäischen Sozialcharta
anerkannten Grundrechte, insbesondere Freiheit,
Gleichheit und soziale Gerechtigkeit, einzutreten,
- unter Hinweis auf die Entschließung des Parlaments vom
29. Oktober 1982 (ABS. Nr. C 304 vom 22. November 1982,
5. 253) zur Verbesserung des Grundrechtsschutzes in er EG
durch gesetzgeberische Maßnahmen, unter Hinweis auf die
Entschließung zur sexuellen Diskriminierung am
Arbeitsplatz (ABS. Nr. C 104 vom 16. April 1984, S. 46),
unter Hinweis auf die Entschließung über Gewalt gegen
Frauen (ABS. Nr. C 176 vom 14. Juli 1986, 5. 52),
- in Kenntnis des Berichts des Petitionsausschusses
([>0k. A3-16/89)
- in der Erwägung, daß das Verfahren einer
Geschlechtsumwandlung für Transsexuelle noch immer nicht
in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft eröffnet und
geregelt ist oder daß die Kosten dafür nicht von den
Krankenkassen übernommen werden,
- im Bedauern daß die Transsexuellen noch immer überall
diskriminiert, marginaliserit und zum Teil sogar
kriminalisiert werden,
- im Bewußtsein, daß die Arbeitslosenrate bei
Transsexuellen während der Phase der
Geschlechtsumwandlung 60 bis 80 Prozent beträgt,
- in der Erwägung, daß Transsexualität ein
psychologisches und medizinisches Problem ist, aber auch
ein Problem der Gesellschaft, die sich mit einem Wechsel
in der kulturell festgelegten geschlechtsspezifischen
Rolle nicht auseinanderzusetzen weiß,
- ist der Überzeugung daß die Würde des Menschen und das
Persönlichkeitsrecht das Recht beinhalten müssen, ein
Leben entsprechend der geschlechtlichen Identität zu
führen;
- fordert die Mitgliedstaaten auf, Bestimmungen über das
Recht der Transsexuellen auf endokrinologische,
plastikchirurgische und ästhetische
Gesehlechtsumwandlung, über das Verfahren und über das
Verbot der Diskriminierung von Transscxuellen zu
erlassen.
Das Verfahren sollte mindestens die Möglichkeiten
gewährleisten:
- Psychiatrisehe/psyehotherapeutische
Differentialdiagnose des Transsexualismus, im
Sinne der Hilfe zur Selbstdiagnose;
- Beratungszeit; psychotherapeutische Begleitung
und Unterstützung; Aufklärung über
Geschlechtsumwandlung; medizinische
Untersuchungen;
- Hormonbehandlung/Alltagstest, d.h. leben in der
neuen Geschlechterrolle während mindestens einem
Jahr;
- chirurgischer Eingriff nach Genehmigung durch
Fachgremium bestehend aus Facharzt/-Ärztin,
Psyehotherapeut-in und gegebenenfalls einem/einer
vom Betroffenen benannten Vertreter/-in;
- rechtliche Anerkennung : Änderung des Vornamens;
Berichtigung der Geschlechtseintragung in
Geburtsurkunden und Ausweispapieren;
- psychotherapeutische und medizinische
Nachbetreung;
- fordert den Europarat auf, eine Konvention zum Schutz der
Transsexuellen zu erlassen;
- fordert die Mitgliedstaaten auf, Vorsorge dafür zu
treffen, daß die Kosten des psychologischen,
endokrinologischen, plastisch-chirurgischen und
ästhetischen Behandlung von Transsexuellen durch die
Krankenkassen erstattet werden;
- fordert die Mitgliedstaaten auf, Sozialhilfeleistung für
Transsexuelle, die wegen ihrer Geschlechtsanpassung
unverschuldet Arbeit und/oder Wohnung verloren haben, zu
gewähren,
- fordert die Mitgliedstaaten auf, Beratungsstellen für
Transsexuelle einzurichten und Selbsthilfegruppen
finanziell zu unterstützen;
- fordert die Mitgliedstaaten auf, Aufklärung über die
Probleme von Transsexuellen zu machen, insbesondere bei
den Angehörigen ihrer Sozialdienste, der Polizei, der
Grenzbeamten, der Meldestellen, der Militärverwaltung,
der Haftanstalten;
- fordert die Kommission und den Rat auf, klarzustellen,
daß die Richtlinien der Gemeinschaft über die
Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz
auch eine Diskriminierung von Transsexuellen verbietet;
- fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten
auf, Ausweise zu erstellen, die die Transsexuellen auf
Wunsch als solche ausweisen und EG-weit anerkannt sind;
- fordert den Ministerrat und die Mitgliedstaaten auf, bei
der Vereinheitlichung des Asylrechts die Verfolgung wegen
Transsexualität als Asylgrund anzuerkennen;
- fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer
Förderungsprogramme Mittel zu weiteren Erforschung der
Trassexualität und zur Verbreitung der vorhandenen
Kenntnisse über die Transsexualität im medizinischen
Bereich bereitzustellen;
- fordert die Kommission auf, bei den Mitgliedstaaten auf
besondere Maßnahmen zur Arbeitsvermittlung von
Transsexuellen hinzuwirken;
- fordert, bei der Kommission eine Stelle zu benennen, bei
der Fälle von Diskriminierung gemeldet werden können
- beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der
Kommission, dem Rat, den Regierungen und den Parlamenten
der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat zu übermitteln.