Österreichisches Urteil: Anerkennung lesbischer Partnerschaft?
03.05.2007 - 08:38, Rainbow online
Laut eines Berichtes des Internetportals »Tirol.com« hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass ein geschiedener Mann seiner Ex-Frau keinen Unterhalt mehr zahlen muss, weil sie eine lesbische Beziehung eingegangen ist.

Der Rechtsprechung zufolge erlischt der Unterhaltsanspruch dann, wenn die Frau sich erneut verheiratet oder eine Lebensgemeinschaft eingeht. Hat mit diesem Urteil der Oberste Gerichtshof nicht doch eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft anerkannt?

Die Frau war nach der Scheidung von ihrem Ehemann mit den Kindern zu ihrer Freundin gezogen. Der Mann hatte auf Rückzahlung des bisher geleisteten Unterhalts geklagt, da er nicht für seine frühere Frau und deren lesbische Freundin zahlen wollte. Die Ex-Frau des Mannes erklärte jedoch, dass ihr Unterhaltsanspruch nur erlischt, wenn sie eine heterosexuelle Partnerschaft eingegangen wäre. Schliesslich gehe der Oberste Gerichtshof bei ihrer Rechtssprechung, (dass ein Wiederverheirateter, dessen Unterhaltsanspruch gemäß § 75 Ehegesetz erlischt, nicht besser gestellt werden dürfe, als ein in einer Lebensgemeinschaft lebender Geschiedener), von einer eheähnlichen, also nicht von einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft aus.

Doch das Innsbrucker Bezirksgericht als auch der Berufungssenat am Innsbrucker Landesgericht gaben dem Ex-Mann Recht: Die Frau wurde zur Rückzahlung der bisherigen Unterhaltszahlungen verurteilt. Der Berufungssenat erklärte das Urteil damit, dass es nicht nur auf die Geschlechtsgemeinschaft ankomme, sondern dass auch die Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft eine wichtige Rolle spielen würde.

Ungerecht wäre es daher, wenn nur bei heterogeschlechtlichen Lebensgemeinschaften der Unterhaltsanspruch erlischt, während bei homosexuellen Gemeinschaften sich Unterhaltszahlungen in eine »ewige Rente« verwandeln würde, hieß es. Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun das Urteil des Landesgerichtes und entschied damit fern ab der bisherigen Rechtsprechung. Wird mit solch einem Urteil nicht doch eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft anerkannt? Damit hat sich Österreich zumindest in diesem Fall der deutschen Rechtsprechung angeglichen.
26 Zugriffe Redaktion Transgender.at