Entscheidet der EuGH für gleichgeschlechtliche Paare?
02.07.2007 - 11:27, Rainbow online
RKL-Präsident Graupner vertritt ILGA-Europa (die europäische Region der International Lesbian and Gay Organisation ILGA) in einem Präzedenzfall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das höchste Gericht der EU wird dabei darüber zu entscheiden haben, ob eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichgestellt werden müssen, und ob ArbeitgeberInnen und Pensionskassen Vergünstigungen auf Ehepaare beschränken dürfen.

Herr Maruko lebte mit seinem Partner in jahrelanger eingetragener Lebenspartnerschaft. Als sein Partner verstarb, verweigerte ihm das Versorgungswerk der deutschen Bühnen (VddB) jedoch eine Hinterbliebenenrente. Eine solche bezahlt die VddB nur Ehegatten. Herr Maruko klagte und das Bayrische Verwaltungsgericht München legte die Sache dem EuGH vor zur Auslegung der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie.

Am 18. Juni 2007 hat der Gerichtshof die Sache in einer mündlichen Verhandlung in Luxemburg gehört. Herr Maruko wurde durch die ILGA-Europa vertreten, diese wiederum von RKL-Präsident Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, der von Dr. Robert Wintemute (Professor für Menschenrechte am Kings College London) und Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband Deutschlands LSVD (und vormals Bundesanwalt beim dt. Bundesgerichtshof) unterstützt wurde.

Die deutsche Regierung ist Herrn Maruko nicht entgegengetreten, allerdings haben dies die britische und die niederländische Regierung getan. Die Europäische Kommission wiederum unterstützt den Kläger. Der Generalanwalt hat seine Schlussanträge für den 6. September 2007 angekündigt und dann wird der EuGH über zwei Fragen zu entscheiden haben.

Zum einen darüber, ob eingetragene LebenspartnerInnen in der Arbeitswelt gleich wie Ehepaare behandelt werden müssen. Und zum anderen ob darüber hinaus (also auch in Ländern ohne eingetragene Partnerschaften) ArbeitgeberInnen und Pensionskassen Vergünstigungen auf Ehepaare beschränken dürfen, solange die Ehe ein rein heterosexuelles Institut ist und gleichgeschlechtliche Paare davon ausgeschlossen sind.

„Der EuGH hat bereits dreimal zu Gunsten von Transsexuellen, jedoch noch nie für Homosexuelle entschieden“, sagt der Präsident des RKL und Anwalt von Tadao Maruko, Dr. Helmut Graupner, „Wir hoffen sehr, dass das höchste Gericht der EU diesmal ein deutliches Signal gegen die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare setzen wird“.

Das Plädoyer Dr. Graupners vor dem EuGH im Wortlaut findest du als PDF-Download hier ...

R.O Linktipp: www.RKLambda.at
55 Zugriffe Redaktion Transgender.at