EuGH: Erfolg für gleichgeschlechtliche Paare
10.09.2007 - 10:15, Rainbow online
RKL-Präsident Graupner vertritt ILGA-Europa (die europäische Region der International Lesbian and Gay Organisation ILGA) in einem Präzedenzfall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das höchste Gericht der EU wird dabei darüber zu entscheiden haben, ob eingetragene Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichgestellt werden müssen, oder ob ArbeitgeberInnen und Pensionskassen Vergünstigungen auf Ehepaare beschränken dürfen. Der Generalanwalt hat dem Gerichtshof nun ersteres empfohlen.

Herr Maruko lebte mit seinem Partner in jahrelanger eingetragener Lebenspartnerschaft. Als sein Partner verstarb, verweigerte ihm das Versorgungswerk der deutschen Bühnen (VddB) jedoch eine Hinterbliebenenrente. Eine solche bezahlt die VddB nur Ehegatten. Herr Maruko klagte und das Bayrische Verwaltungsgericht München legte die Sache dem EuGH vor zur Auslegung der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie.

Am 18. Juni 2007 hat der Gerichtshof die Sache in einer mündlichen Verhandlung in Luxemburg gehört. Herr Maruko wurde durch die ILGA-Europa vertreten, diese wiederum von RKL-Präsident Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, der von Dr. Robert Wintemute (Professor für Menschenrechte am Kings College London) und Manfred Bruns vom Lesben- und Schwulenverband Deutschlands LSVD (und vormals Bundesanwalt beim dt. Bundesgerichtshof) unterstützt wurde.

Die deutsche Regierung ist Herrn Maruko nicht entgegengetreten, allerdings haben dies die britische und die niederländische Regierung getan. Die Europäische Kommission wiederum unterstützt den Kläger.

Der Generalanwalt hat gestern seine Schlussanträge vorgetragen, wonach eingetragene LebenspartnerInnen in der Arbeitswelt gleich wie Ehepaare behandelt werden müssen, wenn – was in Deutschland der Fall ist – die eingetragene Lebenspartnerschaft im Wesentlichen identische Auswirkungen hat wie die Ehe.

Die Schlussanträge enthalten wichtige grundsätzliche Feststellungen. So etwa dass die »Anerkennung der Homosexualität« ein »unverzichtbarer Schritt auf dem Weg zur Durchsetzung der Gleichberechtigung und Achtung aller Menschen ist« (par. 2). Dass der Grundsatz der Gleichbehandlung – zusammen mit dem des freien Verkehrs – der Grundsatz ist, der in der europäischen Rechtsordnung die längste Tradition aufweist und dort am tiefsten verwurzelt ist (par. 83). Sowie dass das Verbot der Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung wegen seines grundlegenden Charakters von anderer Dimension sei als das Diskriminierungsverbot auf Grund des Alters (Anm. 82).

»Der EuGH hat bereits dreimal zu Gunsten von Transsexuellen, jedoch noch nie für Homosexuelle entschieden«, sagt der Präsident des RKL und Anwalt von Tadao Maruko, Dr. Helmut Graupner, »Wir hoffen sehr, dass das höchste Gericht der EU diesmal der Empfehlung des Generalanwalts folgen und ein deutliches Signal gegen die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare setzen wird«.

PA RKL

R.O Linktipp:
28 Zugriffe Redaktion Transgender.at