Große Koalition in Deutschland gegen Gleichstellung
20.10.2007 - 15:51, Rainbow Online
Die Deutsche Bundesregierung hat im gestern beschlossenen Dienstrechts-neuordnungsgesetz entschieden, schwule und lesbische Beamte und Soldaten nicht mit ihren heterosexuellen Kollegen gleichzustellen.

Mit dem Gesetz soll die Besoldung der Mitarbeiter des Bundes in Deutschland neu geregelt werden. Nach dem auch von der SPD abgesegneten Entwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) werden nun verpartnerte Beamte wie Ledige behandelt, habe also keinen Anspruch auf Familienzuschlag und keine Beihilfe zu den Krankheitskosten ihres Partners, wenn diese kein Einkommen haben. Außerdem erhalten überlebende Lebenspartner keine Pension.

„Die Versagung der Beihilfe ist besonders ungerecht, weil einkommenslose Lebenspartner von Arbeitern und Angestellten in der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden“, erklärte Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD). „Die Ausgrenzung der Lebenspartner geht so weit, dass beim Aufstieg in den Besoldungsstufen noch nicht einmal die Zeiten anerkannt werden sollen, in denen verpartnerte Beamte sich haben beurlauben lassen, um ihren Partner zu pflegen“. Schäuble wolle damit eigenen Angaben zufolge Ehe und Familie fördern. „Wir meinen, das ist nur vorgeschoben. In Wirklichkeit soll festschreiben werden, dass Lesben und Schwule nur Staatsbürger zweiter Klasse sind“, so Bruns.

Enttäuscht zeigte sich der LSVD von der SPD: Die sozialdemokratischen Minister „hätten die Möglichkeit gehabt, mit Rücksicht auf das vom Europäischen Gerichtshof zu erwartende Grundsatzurteil auf eine Verschiebung des Kabinettsbeschlusses zu drängen“. Der LSVD bezieht sich dabei auf den vor dem Euro-Gericht anhängigen Fall Maruko. Hier hatte der EU-Generalanwalt vor gut einem Monat erklärt, dass die Benachteiligung von Eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehepartnern bei der Hinterbliebenenrente in Deutschland gegen die EU-Gleichstellungsrichtlinie verstößt. Das Gericht folgt fast immer dem Urteil des Generalanwaltes.

Das Bundesverfassungsgericht hat dagegen entschieden, dass schwule und lesbische Beamte kein verfassungsmäßiges Recht auf Anerkennung haben, weil das Grundgesetz die Ehe besonders schütze. Europarecht steht allerdings über dem deutschen Grundgesetz.
25 Zugriffe Redaktion Transgender.at