Kein Polizist mit Kunstpenis
04.12.2007 - 21:54, gayboy.at
Ein 36-Jähriger Deutscher klagt gegen die hessische Polizei, weil sich die Behörde wegen seiner Transsexualität weigert, ihn als Polizist anzustellen. Der Fall wird ab heute vor dem Frankfurter Verwaltungsgericht verhandelt.

»Das Verhalten der Behörden widerspricht dem Gleichbehandlungsgesetz«, erklärte der Anwalt des Klägers, Oliver Tolmein, gegenüber der »taz«. »Mein Mandant wird wegen seines Geschlechts diskriminiert.«

Die Polizei beruft sich bei der Ablehnung auf Dienstvorschrift 300, in der geregelt ist, dass ein männlicher Beamter mindestens einen Hoden haben muss. Die Vorschrift wurde erlassen, weil nach Ansicht der Behörde bei hodenlosen Männern wegen der ungesicherten Hormonzufuhr Stimmungsschwankungen auftreten können. Außerdem gebe es auch Probleme mit dem Kunstpenis. Dieser könnte als Waffe eingesetzt werden, argumentiert die Polizei.

Der Kläger hat die Auswahlprüfung der Polizeischule bestanden. Erst bei seiner medizinischen Untersuchung ist die Geschlechtsanpassung festgestellt worden.

Ergänzung Redaktion 4.12.2007; 17:38 Uhr: Die hessische Polizei darf einen angehenden Polizisten wegen seiner Transsexualität ablehnen. Das hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt heute entschieden (Aktenzeichen: 9 E 5697/06).

Eine Diskriminierung liege nicht vor, da die Behörden ihren »vorgesehenen Ermessensspielraum in rechtmäßiger Weise genutzt und die besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes in Abwägung zu den individuellen Besonderheiten des Klägers berücksichtigt«. Das Gleichbehandlungsgesetz und europarechtliche Vorgaben seien nicht verletzt worden.

Die hessischen Behörden argumentieren, dass der Kunstpenis des Transsexuellen eine Waffe sein könne und er gefährlichen Hormonschwankungen unterliegen könne, weil er keinen Hoden hat. Das wird aber laut einer Dienstvorschrift bei männlichen Beamten vorausgesetzt.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
27 Zugriffe Redaktion Transgender.at