Adoptionsverbot: Lesbe siegt vor Gericht
24.01.2008 - 07:41, Rainbow Online
(rainbow.at) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer lesbischen Grundschullehrerin aus Frankreich 10.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie wegen ihrer sexuellen Ausrichtung nicht adoptieren durfte. Der Adoptionsantrag der heute 45-Jährigen war 1998 abgewiesen worden, weil eine „väterliche Bezugsperson“ fehle, so das zuständige Amt. Dabei spiele es keine Rolle, dass die Frau in einer stabilen Beziehung lebte und für den Unterhalt problemlos sorgen konnte.

Die Frau argumentierte, dass die Ablehnung gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Das oberste französische Verwaltungsgericht, das Conseil d’État, hatte zuletzt die Klage abgewiesen, weil die Adoption nicht wegen der sexuellen Ausrichtung sondern wegen des Interesses des Kindes auf einen Vater abgelehnt wurde. Straßburg sah diese Entscheidung aber als willkürlich an, weil nach französischem Recht auch Ledige Kinder adoptieren dürften. Daher sei der wirkliche Grund für die Ablehnung die Homosexualität der Frau gewesen, was gegen französisches Recht verstoße. (dk)
8 Zugriffe Redaktion Transgender.at