Ablehnung v. Adoption wegen Homosexualität verstößt gegen Menschenrechtskonvention
24.01.2008 - 07:44, Rainbow Online
rainbow.at) „Wir freuen uns über das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der gestern einer französischen Lehrerin Schmerzensgeld zugesprochen hat, nachdem ihr Adoptionsantrag wegen ihrer sexuellen Orientierung abgelehnt worden war", so Peter Traschkowitsch, geschäftsführender Vorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität) heute Mittwoch gegenüber dem SPÖ- Pressedienst erfreut. „Das Urteil bestätigt, dass das Ablehnen von Adoptionsgesuchen wegen Homosexualität gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegte Diskriminierungsverbot verstößt.“

Die heute 45-jährige Grundschullehrerin hatte 1998 einen Antrag auf Adoption gestellt und während des Verfahrens ihre Homosexualität und ihre seit mehreren Jahren bestehende Beziehung zu einer Frau erwähnt. Das Adoptionsgesuch wurde abgelehnt mit der Begründung, es würde dadurch die Vaterfigur im Leben des Kindes fehlen. Da aber das französische Recht auch die Adoption von Einzelpersonen gewährt, anerkannte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Begründung nicht und gab der Klägerin Recht.

„Diese Entscheidung unterstützt klar die Forderung der SoHo nach gemeinschaftlicher Adoption von Lesben und Schwulen im Zuge des geplanten Lebenspartnerschaftsgesetzes. Zumindest die sogenannte Stiefkindadoption, die Adoption eines leiblichen Kindes durch die/den PartnerIn, sollte unbedingt aufgenommen werden. Doch leider will die ÖVP darüber nicht einmal diskutieren!“, so Traschkowitsch abschließend.

In einer Presseaussendung schreiben die Grünen: „Die Grünen treten seit Jahren dafür ein, dass gleichgeschlechtliche Paare Kinder - sowohl Stief- als auch Fremdkinder - adoptieren dürfen. ‚Schließlich leben Tausende von Kindern auch in Österreich in Familien mit lesbischen Müttern oder schwulen Vätern,‘ betont Lunacek und weiter: ‚Auch Österreich wird sich dem internationalen rechtlichen Trend nicht länger widersetzen können und die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren in diesem Bereich abschaffen müssen. In Großbritannien oder im katholischen Spanien ist das längst der Fall‘, schließt Lunacek.“ (pas)
32 Zugriffe Redaktion Transgender.at