Asylbewerber in Homo-Ehe angeklagt
05.03.2008 - 07:31, Rainbow Online
(rainbow.at) Der Lesben- und Schwulenverband Sachsen-Anhalt kritisiert, dass Asylbewerber, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, kein Recht haben, mit ihrem Partner zusammenzuleben. Grund: Nach dem Asylverfahrensgesetz ist nur die Haushaltsgemeinschaft von Ehegatten bei der Verteilung und Zuweisung der Asylbewerber zu berücksichtigen.

Deshalb steht jetzt in Burg bei Magdeburg ein Asylbewerber vor Gericht: Nico Pehounde, der aus Benin geflohen ist und seit 2003 in Deutschland lebt, ist angeklagt, weil er seine transsexuelle Lebenspartnerin in Berlin besucht hat. Dem Gesetz nach darf er allerdings den Jerichower Landkreis nicht verlassen („Residenzpflicht“). Da seine Partnerin noch nicht rechtlich als Frau anerkannt ist, darf er sie auch nicht heiraten. Alle Anträge auf "Urlaub", um seine Partnerin zu sehen, wurden zuvor abgelehnt.

„Das ist diskriminierend und menschenverachtend.“, erklärte LSVD-Sprecher Martin Pfarr. „Denn gerade homosexuelle Asylbewerber benötigen den Beistand der Angehörigen und Freunde“. (pm/dk)
32 Zugriffe Redaktion Transgender.at