Frauenberger: Lebenspartnerschaftsgesetz ein wichtiger Schritt
25.04.2008 - 18:29, PID- Rathauskorrespondenz
Utl.: Ziel des Entwurfs von Justizministerin Berger - Beseitigung der
Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare =

Wien - Erfreut zeigte sich die für Antidiskriminierung zuständige Wiener Stadträtin Sandra Frauenberger über den Entwurf eines Lebenspartnerschaftsgesetzes für gleichgeschlechtliche Paare im Verhältnis zur Ehe von Justizministerin Dr. Maria Berger. "Durch solch ein Gesetz würde Österreich endlich an den europäischen Standard anschließen", so Frauenberger.

Zwtl.: Wien hat seine Hausaufgaben gemacht, doch braucht es klare bundesgesetzliche Regelungen

Wien hat in den letzten Jahren die rechtliche Gleichstellung von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften im eigenen Wirkungsbereich festgeschrieben. Ein Partnerschaftsgesetz braucht aber eine bundesgesetzliche Lösung, erklärte Stadträtin Frauenberger. Wenn man bedenkt, dass Dänemark - als erstes Land - bereits vor 20 Jahren Lesben und Schwulen die Möglichkeit eingeräumt habe, ihr PartnerInnenschaften auch rechtlich abzusichern, dann zeige das, wie notwendig es sei, dass nun auch Österreich endlich nachziehe.

Allerdings müssen sich aus den im Lebenspartnerschaftsgesetz festgelegten zivilrechtlichen Pflichten wie etwa Beistandspflicht oder Treue zwingende Auswirkungen im Fremdenrecht, im Sozialversicherungsrecht und im Pensionsversicherungsrecht ableiten lassen können. Das Fehlen solcher Rechte wäre eine Zementierung der Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen PartnerInnenschaften.

Zwtl.: StRin Frauenberger: LebenspartnerInnenschaft sollte auf alle Fälle vor dem Standesamt geschlossen werden

"Die Eintragung einer LebenspartnerInnenschaft macht nur bei der zuständigen Behörde Sinn, die auch über die notwendigen Daten und Expertise verfügt. Daher gibt es zu den Standesämtern keine Alternative", so die zuständige Stadträtin. "Die Standesämter in Wien sind für die Eintragung von gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnenschaften gerüstet und bereit, diese auch mit 'Pauken und Trompeten', also in Form einer feierlichen Zeremonie vorzunehmen."

Das Ziel aller Bemühungen muss jedoch weiterhin die vollständige rechtliche Gleichstellung von gleich- und verschiedengeschlechtlichen PartnerInnenschaften und ein umfassender Diskriminierungsschutz im österreichischen Recht sein, erklärte Frauenberger abschließend. (Schluss) ef

Rückfragehinweis:

PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Bakk. phil. Elvira Franta
Mediensprecherin StR. Sandra Frauenberger
Tel.: 4000/81 853
Handy: 0676/8118 81853
E-Mail: elvira.franta@wien.gv.at
36 Zugriffe Redaktion Transgender.at