Aus für homosexuelle Paare: Innenministerium kippt Niederlassungsbewilligungen
25.06.2008 - 07:28, Rainbow Online
(rainbow.at) Rechtskomitee LAMBDA: „Weisung an die Stadt Wien ein Skandal“ - Während Innenminister Platter gegen die Einführung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu Felde zieht, kippt das Innenministerium auch noch die wenigen bescheidenen Möglichkeiten, die binationale gleichgeschlechtliche Paare bisher hatten, ihr gemeinsames Leben in Österreich zu führen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, kritisiert dies als einen Akt beispielloser Aggression.

In den vergangenen Tagen hat sich Innenminister Platter vehement gegen eine eheähnliche eingetragene Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare gewendet. Hintergrund: bei Eheähnlichkeit müssen eingetragene Partner im Fremdenrecht gemäß der EU-Freizügigkeitsrichtlinie mit Ehepaaren gleichgestellt werden. Das will der VP-Minister verhindern.

Doch nicht genug damit, dass Platter jede Verbesserung für homosexuelle binationale Paare strikt verweigert, kippt sein Ministerium jetzt auch noch die wenigen bescheidenen Möglichkeiten, die binationale gleichgeschlechtliche Paare bisher hatten, ihr gemeinsames Leben in Österreich zu führen.

Gemäß der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der nunmehrigen Nationalratspräsidentin Prammer durch einen der Vorgänger Platters, Innenminister Strasser, konnten seit 2001 an gleichgeschlechtliche Partner Niederlassungsbewilligungen „Privat“ erteilt werden. Mit dem Fremdenrechtspaket 2005 fiel diese Möglichkeit (außer für Superreiche) zwar weg, es gab nun aber die Möglichkeit einer Niederlassungsbewilligung „Angehöriger“, wenn die Beziehung bereits dauerhaft bestanden hat, solange der/die ausländische PartnerIn noch in seinem/ihrem Heimatland lebte, und der/die ÖsterreicherIn seinem/ihrem PartnerIn Unterhalt gewährt hat.

Da der/die ausländische PartnerIn die ersten 5 Jahre in Österreich nicht arbeiten darf war diese Möglichkeit ohnehin stets nur Wohlhabenden vorbehalten. Aber zumindest diese hatten eine Möglichkeit, zusammen zu leben. Das Innenministerium zerstört jetzt auch dieses zarte Pflänzchen.

In einer Anweisung an die Stadt Wien hat das BMI heißt es nun, dass es eine Niederlassungsbewilligung „Angehöriger“ nur mehr geben darf, wenn der/die österreichische PartnerIn im Heimatland des ausländischen PartnerIn längere Zeit einen gemeinsamen Haushalt und ihren gemeinsamen Lebensmittelpunkt hatten. D.h. ein gemeinsames Leben in Österreich gibt es nur mehr für Fälle, in denen ein/e ÖsterreicherIn ausgewandert ist, im Ausland lange Zeit mit einem/r PartnerIn gelebt hat und diese/n bei der Rückkehr nach Österreich mitnimmt. Ein zahlenmäßig verschwindender Anteil an den binationalen Paaren.

Beispielloser Aggressionsakt

Der Absurdität nicht genug, verlangt das Innenministerium auch noch, dass der/die ÖsterreicherIn nicht nur faktisch Unterhalt gewährt sondern dass der/die ausländische PartnerIn unterhaltsbedürftig sein muss. Ganz nach dem Motto: „Sozialfälle rein, Wohlhabende raus“. Eine ganz besondere fremdenrechtliche Widersinnigkeit.

Die neue Anweisung des Innenministeriums ist menschenrechtswidrig. Laut dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof besteht nämlich ein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, wenn die Partnerschaft, wie in den meisten Fällen binationaler homosexueller Paare, nicht zumutbar woanders gelebt werden kann. Dazu kommt, dass verschiedengeschlechtliche Paare (sofern sie keine Sozialfälle sind) jederzeit durch Eheschließung eine Niederlassungsbewilligung mit vollem Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten können. Gleichgeschlechtlichen Paaren haben diese Möglichkeit nicht: Ihnen ist die Eheschließung in Österreich nach wie vor verboten.

„Es ist schon schwer zu ertragen, dass es in Österreich im Gegensatz zu den anderen westeuropäischen Staaten, keinerlei Fortschritt für gleichgeschlechtliche Paare gibt „, sagt der Präsident des RKL, der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner. „Dass das Innenministerium ihnen jetzt aber sogar die wenigen Möglichkeiten nimmt, die sie bis jetzt hatten, ist ein Aggressionsakt, der seinesgleichen sucht.“ (pas)

Presseaussendung RKL (23.6.2008)
R.O Linktipp: www.rklambda.at
47 Zugriffe Redaktion Transgender.at