Deutschland: Verfassungsgericht stärkt Rechte Transsexueller
23.07.2008 - 14:56, dieStandard.at
RichterInnen schlagen vor, dass nach Geschlechts - umwandlungen die Möglichkeit besteht, dass die Ehe automatisch in eine Lebensgemeinschaft überführt wird

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte verheirateter Transsexueller gestärkt. Es sei verfassungswidrig, dass verheiratete Transsexuelle sich für die rechtliche Anerkennung ihres neuen Geschlechts erst scheiden lassen müssten, hieß es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Diese Anforderung verletze die Betroffenen in ihren Grundrechten.

Die RichterInnen gaben damit einem Berliner Transsexuellen recht, der seit 56 Jahren verheiratet ist und drei Kinder hat. Nach einer Geschlechtsumwandlung zur Frau 2002 will er sich auch rechtlich als solche anerkennen lassen. Dafür müsste er sich jedoch erst gegen seinen und dem Willen seiner Ehefrau scheiden lassen.

Das Transsexuellengesetz verlangt für die rechtliche Anerkennung des anderen Geschlechts die Scheidung vom bisherigen Partner. Denn ansonsten würde die Ehe zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Partnern fortbestehen, was rechtlich bislang nicht möglich ist. Das Gericht überließ es dem Gesetzgeber, wie er den Bereich neu regelt. Es müsse jedoch sicher gestellt werden, dass die bisherige rechtlich gesicherte Verantwortungsgemeinschaft fortbestehen könne, hieß es.

In Lebensgemeinschaft überführen

Möglich wäre es den RichterInnen zufolge daher, die Ehe mit Anerkennung des anderen Geschlechts automatisch in eine Eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine speziell dafür geschaffene Lebensgemeinschaft zu überführen. Angesichts der wenigen Betroffenen wäre es jedoch auch verfassungsrechtlich hinnehmbar, diese Ehen als solche bestehen zu lassen, hieß es.

Transsexuellengesetz soll nicht angewandt werden

Zum Schutze der Betroffenen bestimmten die RichterInnen außerdem, dass die entsprechende Vorschrift im Transsexuellengesetz bis zu einer Neuregelung nicht angewandt werden darf. Denn eine vorherige Scheidung verlange von den Betroffenen, sich gegen ihren Willen auch räumlich zu trennen und vor Gericht eine gar nicht bestehende Zerrüttung vorzuheucheln. Außerdem würden die PartnerInnen durch die Scheidung finanziell belastet und seien danach rechtlich nicht mehr gegenseitig abgesichert. Es sei für die Betroffenen nicht zumutbar, dass sie sich zwischen ihrer Ehe und der ersehnten offiziellen Anerkennung als anderes Geschlecht entscheiden.

Die VerfassungsrichterInnen haben in der Vergangenheit schon mehrmals die Rechte Transsexueller gestärkt. So verlangten sie 2006, dass die rechtliche Anerkennung des neuen Geschlechts auch hier lebenden ausländischen Transsexuellen offen stehen muss.
43 Zugriffe Redaktion Transgender.at