Deutscher Verfassungsgerichtshof hebt Scheidungszwang für verheiratete Transsexuelle auf
24.07.2008 - 11:17, SoHo-SK
Utl.: SoHo: Rechtlich saubere Lösung auch für Österreich gefordert

Wien (SK) - "Der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof in
Karlsruhe hat - wie gestern durch diesen bekannt gegeben wurde - mit
seiner Entscheidung vom 27. Mai 2008 (Aktenzahl 1 BvL 10/05) den § 8
Abs. 1 Nr. 2 des deutschen Transsexuellengesetzes als mit dem
Grundgesetz unvereinbar erklärt und aufgehoben. Damit müssen sich
operierte Transsexuelle nicht mehr scheiden lassen, um ihren
Personenstand ändern lassen zu können", freut sich Angelika Frasl,
stellvertretende Bundes- und Wiener Landesvorsitzende der SoHo
(Sozialdemokratie und Homosexualität) heute gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst. ****

"Die deutschen Höchstrichter haben damit das Leben verheirateter
transsexueller Menschen massiv erleichtert. Ich sehe mit diesem
Urteil nun auch einen Auftrag an die Regierung in Berlin, bis
spätestens 1. August 2009 eine gesetzliche Lösung zu schaffen, die es
den Betroffenen und ihren PartnerInnen ermöglicht, ihre
Lebenspartnerschaft ohne Einschränkung oder Verlust der durch die Ehe
erworbenen Rechte und Pflichten weiter zu führen. Die Höchstrichter
haben hier eine zukunftsweisende Entscheidung im Sinne transsexueller
Menschen getroffen", zeigt sich Frasl erfreut.

"Ich weiß, dass dies vorerst nur für Deutschland gilt, aber auch
Österreich, wo es nach Aufhebung des Transsexuellenerlasses im Juni
2006 bereits einige gleichgeschlechtliche Ehen gibt, wird sich nicht
verschließen können, hier eine rechtlich saubere Lösung zu finden,
die auch die ordnungsgemäße Beurkundung bestehender
gleichgeschlechtlicher Ehen durch die inländischen Standesämter
ermöglicht", so Frasl abschließend. (Schluss) ah/mp

Rückfragehinweise: dominik.mungenast@spoe.at

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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