Deutscher Verfassungsgerichtshof hebt Scheidungszwang für verheiratete Transsexuelle auf | |
24.07.2008 - 11:17, SoHo-SK | |
Utl.: SoHo: Rechtlich saubere Lösung auch für Österreich gefordert Wien (SK) - "Der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe hat - wie gestern durch diesen bekannt gegeben wurde - mit seiner Entscheidung vom 27. Mai 2008 (Aktenzahl 1 BvL 10/05) den § 8 Abs. 1 Nr. 2 des deutschen Transsexuellengesetzes als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt und aufgehoben. Damit müssen sich operierte Transsexuelle nicht mehr scheiden lassen, um ihren Personenstand ändern lassen zu können", freut sich Angelika Frasl, stellvertretende Bundes- und Wiener Landesvorsitzende der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität) heute gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. **** "Die deutschen Höchstrichter haben damit das Leben verheirateter transsexueller Menschen massiv erleichtert. Ich sehe mit diesem Urteil nun auch einen Auftrag an die Regierung in Berlin, bis spätestens 1. August 2009 eine gesetzliche Lösung zu schaffen, die es den Betroffenen und ihren PartnerInnen ermöglicht, ihre Lebenspartnerschaft ohne Einschränkung oder Verlust der durch die Ehe erworbenen Rechte und Pflichten weiter zu führen. Die Höchstrichter haben hier eine zukunftsweisende Entscheidung im Sinne transsexueller Menschen getroffen", zeigt sich Frasl erfreut. "Ich weiß, dass dies vorerst nur für Deutschland gilt, aber auch Österreich, wo es nach Aufhebung des Transsexuellenerlasses im Juni 2006 bereits einige gleichgeschlechtliche Ehen gibt, wird sich nicht verschließen können, hier eine rechtlich saubere Lösung zu finden, die auch die ordnungsgemäße Beurkundung bestehender gleichgeschlechtlicher Ehen durch die inländischen Standesämter ermöglicht", so Frasl abschließend. (Schluss) ah/mp Rückfragehinweise: dominik.mungenast@spoe.at Rückfragehinweis: SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275, Löwelstraße 18, 1014 Wien, www.spoe.at/online/page.php?P=100493 |
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4 Zugriffe | Redaktion Transgender.at |