Blutspendediskriminierung: Kdolsky macht Rückzieher
16.09.2008 - 17:47, Rainbow Online
(rainbow.at) Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich schwer enttäuscht darüber, dass Gesundheitsministerin Kdolsky von ihrer Ankündigung, die Diskriminierung homosexueller Männer bei Blutspenden zu beenden, nun wieder zurückgetreten ist.

Ende April 2007 hat das RKL gegenüber der Ministerin sein Anliegen präsentiert, die Blutspendediskriminierung zu beseitigen. Am Blutspendetag 2007 (14. Juni) hat die Ministerin Kdolsky dann öffentlich angekündigt, den pauschalen Ausschluss homosexuell aktiver Männer vom Blutspenden zu beenden.

Obwohl die Blutspendeverordnung klar und deutlich festlegt, dass potentielle BlutspenderInnen auf Risikoverhalten zu befragen sind, schließen manche Organisationen, allen voran das Rote Kreuz, Menschen nicht auf Grund von risikoreichem Verhalten aus sondern weil sie – irgendwann in ihrem Leben – einmal einen homosexuellen Kontakt hatten.

Ausschluss für wechselseitiges Onanieren in der Jugend

Heterosexuelle werden nur dann ausgeschlossen, wenn sie ungeschützt verkehren; und auch in diesem Fall sogar nur, wenn sie das mit wechselnden Partnern tun. Hat ein Mann hingegen in seinem Leben irgendwann einmal (und sei es 20, 30 oder 40 Jahre her) einen homosexuellen Kontakt (gleich welcher Art dieser Kontakt war, und gleich ob geschützt oder ungeschützt), so wird er für sein Leben lang als suspekt behandelt und ausgeschlossen.

Insbesondere das Rote Kreuz zeigte sich in der Vergangenheit kritikresistent und hielt hartnäckig an seiner vorurteilsbehafteten Diskriminierung fest, die viele hilfs- und spendewillige homo- und bisexuelle Männer zutiefst kränkt und verletzt.

Vor dieser Verweigerungshaltung hat die Ministerin nun kapituliert. Auf Nachfrage, ob und wann die Ankündigung vom Vorjahr umgesetzt werde, erhielt das RKL aus dem Gesundheitsministerium die Antwort, dass »(w)eder dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend noch den zur Inspektion berufenen Bezirksverwaltungsbehörden … ein bestimmender Einfluss auf die Gestaltung der Fragebögen in Blut- und Plasmaspendeeinrichtungen zu(komme), sofern die in der Blutspenderverordnung festgelegten Standards und Vorgaben eingehalten werden«. Genau um die Nichteinhaltung der Blutspendeverordnung durch solche Fragebögen geht es aber, die die Ministerin vergangenes Jahr angekündigt hat zu beenden …

»Gerade angesichts des aktuellen Blutspendenotstands ist es höchst unverständlich, daß das Rote Kreuz an der Diskriminierung so hartnäckig festhält und die Ministerin davor kapituliert«, sagt der Wiener Rechtsanwalt und Präsident des RKL, Dr. Helmut Graupner. (pas/graupner)
R.O Linktipp: www.RKLambda.at
49 Zugriffe Redaktion Transgender.at