Klage beim Verfassungsgerichthof gegen Namensrecht und Praxis der Personenstandsänderung e
14.12.2008 - 10:23, SoHo - SK
Utl.: VfGH sollte sich erneut mit dem Umgang des Staates mit Transgenderpersonen auseinanderetzen

Ing. Angelika Frasl11.12.2008, Wien (SK) - Derzeit liegen beim VfGH zwei Beschwerden gegen den Umgang der Republik Österreich mit Transgenderpersonen auf. “Damit müssen sich die Verfassungsrichter erneut mit einem Thema beschäftigen, dass seitens der Politik schon längst erledigt sein sollte. Eine Transgenderperson, die als Junge geboren wurde, lebt ihrer geschlechtlichen Identität entsprechend als Frau. Da sie es jedoch ablehnt sich operieren zu lassen, verweigern ihr die Behörden die rechtliche Anerkennung als solche”, so Angelika Frasl, stellvertretende Bundesvorsitzende und Transgenderbeauftragte der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität) am Donnerstag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Sie verwies auf die im Koalitionsübereinkommen festgelegten rechtlichen Verbesserungen für Transgenderpersonen und brachte ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass diese ehebaldigst umgesetzt werden, damit das Leben dieser Bevölkerungsgruppe entschieden erleichtert wird.

Bereits im Jänner 2006 wurde von der SPÖ gemeinsam mit den Grünen ein diesbezüglicher Gesetzesantrag im Nationalrat eingebracht, der das Ziel hatte das Namensrecht so abzuändern, dass es erwachsenen Menschen freigestellt ist, selbst zu entscheiden welchen Vornamen sie führen möchten. Leider wurde der Antrag damals mit den Stimmen der ÖVP/FPÖ/BZÖ-Regierungskoalition abgelehnt, erklärte Frasl, und bedauert, dass sich seither, vor allem wegen des Unwillens der ÖVP bis heute in dieser Sache nichts bewegt hat.

Ebenso hält Frasl es für unbedingt erforderlich die Möglichkeit, den Personenstand, bei diagnostizierter Transsexualität, auch ohne der Durchführung von operativen Maßnahmen an den Geschlechtsteilen, ändern zu können. “Gerade heute am Tag der Menschenrechte muss daran erinnert werden, dass es nach wie vor Gruppen von Menschen gibt, denen immer noch grundlegende Rechte verwehrt werden. Transgenderpersonen sind eine dieser Gruppen. Daher sollte seitens der Bundesregierung sehr schnell eine Lösung geschaffen werden, die es Transgenderpersonen auch ohne operative Maßnahmen ermöglicht ihrer gefühlten Identität entsprechend zu leben, und auch die passenden Dokumente dazu vorweisen zu können”, so Frasl abschließend.
41 Zugriffe Redaktion Transgender.at