Oberlandesgericht Wien: 7 Monate für Vielleicht-Jugendpornografie
23.12.2008 - 12:32, Rainbow Online
(rainbow.at) Sieben Monate Haft ohne Bewährung für den Besitz von fünf (!) Bildern zweier nackter junger Männer, die laut Sachverständigengutachten zwischen 16 und 21 (!) Jahren alt sind. Dieses Urteil bestätigte kürzlich das Oberlandesgericht Wien.

Der Verurteilte hatte 35 Bilder nackter Burschen auf seinem PC gespeichert. Die Staatsanwaltschaft Wien klagte ihn deshalb wegen des Besitzes von Jugendpornografie (§ 207a StGB) an. Die Bilder seien pornografisch und die Burschen (über 14 und) unter 18.

Das Gesetz verlangt, dass ein Alter unter 18 Jahren so weit bewiesen werden muss, dass daran keine objektiv vernünftigen Zweifel bestehen (§ 14 StPO).

Der Angeklagte machte geltend, dass die beiden jungen Männer über 18 sind und beantragte zum Beweis ein Sachverständigengutachten. Außerdem gab es beim Einstieg auf die U.S.-amerikanische Gay-Erotikseite, von der er die Nacktbilder (die keine sexuellen Handlungen beinhalten) heruntergeladen hatte, den ausdrücklichen Hinweis, dass alle Personen auf „sexuell expliziten Abbildungen“ zum Zeitpunkt der Aufnahme über 18 Jahre alt waren. Schließlich wies er darauf hin, dass die Bilder nicht pornografisch sind sondern bloß erotisch sind.

Erektion = Pornografie

Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat den Mann wegen 30 der Bilder mangels Pornografie freigesprochen. Die restlichen 5 Bilder hingegen qualifizierte es als pornografisch, weil auf diesen der Penis erigiert ist. Das ungeachtet der bisherigen österreichischen Rechtsprechung, nach der (anders als bspw. in Deutschland und Großbritannien, ab einem Winkel von 45 Grad) eine Erektion alleine noch keine Pornografie macht.

Wegen dieser 5 (!) Bilder verurteilte das Gericht den Mann zu 7 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe. Die beiden Burschen seien eindeutig unter 18. Ein Gutachten brauche es nicht. Der Richter meinte sogar, sie könnten unter 14 sein; im Zweifel ginge er zu Gunsten des Angeklagten jedoch von einem Alter über 14 aus.

Im Berufungsverfahren holte der Angeklagte ein Gutachten eines renommierten Kinderarztes und Gerichtsgutachters ein, das sich auf Grund der kinderärztlichen Erfahrung und internationaler Literatur samt umfangreichen Reihenuntersuchungen Jugendlicher mit dem Alter der beiden Burschen auf den Nacktbildern ausführlich auseinandergesetzt hat.

10% Zweifel reichen nicht

Auf Grund der Genitalentwicklung, der Behaarung und der Gesichtszüge kam das Gutachten zu dem Schluss, dass die jungen Männer keineswegs mit Sicherheit oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jünger als 18 Jahre sind. Sie seien zwischen 16 und 21. Mehr als 10% der 18jährigen sehen so aus wie die Burschen auf den Bildern.

Das Oberlandesgericht Wien hat die Verurteilung dennoch bestätigt (OLG-Wien 04.10.2008, 19 Bs 407/08d). Rund 90% Wahrscheinlichkeit sei Beweis genug. Für eine strafrechtliche Verurteilung würden Wahrscheinlichkeitsschlüsse genügen.

Die RichterInnen wollten (trotz der Ergebnisse des Sachverständigen) dem Angeklagten auch nicht glauben, dass er die jungen Männer für über 18 gehalten hat. Wer solche Bilder suche, halte es für möglich, dass auf Internetseiten „mit derartigem Inhalt“ unter 18jährige abgebildet sind.

Beweis der Unschuld abgelehnt

Den Antrag des Angeklagten, im Rechtshilfeweg die (laut der betreffenden Webseite) in den USA befindlichen Altersnachweise der beiden Burschen zu besorgen, hat das Oberlandesgericht abgelehnt.

„Die Ausdehnung der strengen Strafbestimmungen gegen Kinderpornografie von 14 auf 18 Jahre, und damit auf die Abbildung sexuell mündiger und wahlberechtigter junger Menschen auch im privaten, nichtkommerziellen Bereich, war hoch umstritten“, sagt der Verteidiger des Mannes und Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) Dr. Helmut Graupner, „Das Vielleicht-Jugendporno-Urteil zeigt nun, dass die Kriminalisierung sogar über das 18. Lebensjahr hinaus in das Erwachsenenalter hineinreicht“. (pas/ RA Dr. Helmut Graupner)
45 Zugriffe Redaktion Transgender.at