Verwaltungsgerichtshof hebt Operationszwang für Transsexuelle auf
28.04.2009 - 12:19, RKL
Rechtskomitee LAMBDA: "Eine historische Entscheidung"

Wie soeben bekannt wurde hat der
Verwaltungsgerichtshof am 27. Februar den vom Innenministerium etablierten
Operationszwang für transsexuelle Menschen als rechtswidrig erklärt. Das
Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo-
und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, spricht von einer
historischen Entscheidung.

Eine rechtliche Anerkennung im neuen Geschlecht
gab es bisher, im Gegensatz zu anderen Ländern (Spanien, Grossbritannien,
Ungarn, Schweden und Finnland), für (Mann-zu-Frau-)Transsexuelle in
Österreich nur dann, wenn sie ihre Genitalien entfernen lassen. Nicht alle
transsexuellen Menschen können jedoch diesen Operationszwang erfüllen, sei
es wegen ihres Alters, ihres Gesundheitszustandes oder ihrer sozialen
Situation.

Der Operationszwang, also das Abhängigmachen des
Geschlechtswechsels von einer genitalverändernden Operation ist heute
überholt und nicht mehr Stand der Wissenschaft. Ja er wird im Gegenteil
heute als Menschenrechtsverletzung angesehen. So sprechen die im November
2006 von führenden internationalen Menschenrechtsexpertinnen und -experten
auf einer Konferenz im indonesischen Yogyakarta entwickelten Yogyakarta-
Prinzipien eine klare Sprache: "Niemand darf, als Voraussetzung der
rechtlichen Anerkennung der eigenen Geschlechtsidentität, zu medizinischen
Verfahren, einschliesslich einer genitalverändernden Operation ., gezwungen
werden" (http://www.yogyakartaprinciples.org).

In diesem Sinne verlangt
auch der Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarates vom
12.12.2007, dass die rechtliche Anerkennung des Geschlechtswechsels nicht
von einer genitalverändernden Operation abhängig gemacht wird
(https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?id=1225283&Site=CommDH&BackColorInternet=F,
par. 57).

Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass
der Operationszwang dem aktuellen Stand der Wissenschaft widerspricht: "Für
eine unterschiedliche personenstandsrechtliche Behandlung von
Transsexuellen mit und ohne Geschlechtsumwandlung sieht die Fachliteratur
deshalb keine haltbaren Gründe mehr" (BVerfG, 1 BvL 3/03 vom 6.12.2005, 25,
66).

Schliesslich ist der Operationszwang auch deshalb diskriminierend, weil
Frau-zu-Mann-Transsexuelle keine genitalverändernde Operation vornehmen
müssen.

Ständige Bloßstellung oder Gefahr der Verelendung

Die Beschwerdeführerin vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde als Mann geboren
und lebt, nach Hormontherapien und kosmetischen Massnahmen, bereits seit
Jahren sozial integriert als Frau. Dennoch wird ihr die Annahme eines
weiblichen Vornamens verwehrt und erhält sie keine Dokumente, die ihrem
gelebten Geschlecht und ihrem äußeren Erscheinungsbild entsprechen. Das
Vorzeigen aller für das Alltagsleben wichtigen Dokumente (wie Reisepass,
Personalausweis, Meldezettel, Geburtsurkunde etc.) offenbaren ihre
Transsexualität und zwingen sie regelmäßig zum (bloßstellenden und oft
erniedrigenden) Outing.

Die einzige Begründung für die Verweigerung eines
weiblichen Vornamens und entsprechender Dokumente: sie hat sich keiner
Operation zur Entfernung ihrer Genitalien unterzogen.

Eine genitalverändernde Operation kann die Antragstellerin jedoch nicht
durchführen, weil der damit verbundene langdauernde Krankenstand bei ihrer
leitenden Funktion in der Privatwirtschaft mit Sicherheit mit der
Beendigung ihres Dienstverhältnisses verbunden wäre. Der Verlust des
Arbeitsplatzes würde sie der Gefahr der sozialen Desintegration und
Verelendung aussetzen.

Der Verwaltungsgerichtshof hat dem nun Rechnung
getragen und ausgesprochen, dass ein schwerwiegender operativer Eingriff,
wie etwa die Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige
Voraussetzung für die Änderung des rechtlichen Geschlechts transsexueller
Personen ist (VwGH 27.02.2009, 2008/17/0054).

"Österreich ist damit das sechste Land Europas, das den Operationszwang
aufgehoben hat", sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der
Beschwerdeführerin Dr. Helmut Graupner, "Wir zollen den RichterInnen unseren
größten Respekt für diese mutige, menschliche und historische
Entscheidung.".

Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und
überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und
Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem
Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr.
Alfred
Gusenbauer, NRPräs. Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin
Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Peter Schieder, Volksanwälting
NRAbg.A.D. Mag. Terezija Stoisits, den vorm. Generaldirektor für
öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vorm. Präsidentin der
Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter Dr. Barbara
Helige, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth
Rech, den Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr.
Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den
Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt und
die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof.
Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian
Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer
und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und
Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und
JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die
Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof.
Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, den Theologen
Univ.-
Prof. Dr. Kurt Lüthi, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das
15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde am 2. Oktober 2006
mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments
in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen
Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den
über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz,
Verwaltung und Politik bei (http://www.rklambda.at/festakt/index.htm).

Rückfragehinweis: 0676/3094737; 01/8766112, office@RKLambda.at,
www.RKLambda.at

28.04.2009
47 Zugriffe Redaktion Transgender.at