Homo-Paare: Mitversicherung ist fix
26.05.2009 - 23:30, Rainbow Online
(rainbow.at) Im Ministerrat wurden Dienstagvormittag einige Änderungen im Sozialver- sicherungsrecht beschlossen. Der Kreis jener, die einen Anspruch auf Mitversicherung haben wurde erweitert. Dies wurde durch eine Anpassung des Begriffs der Hausgemeinschaften vorgenommen, was künftig auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften in einem gemeinsamen Haushalt betrifft. Damit können Partner in hetero- und homosexuelle Beziehungen sich mitversichern, wenn sie zusammen leben.

Mit dieser Änderung im Sozialversicherungsrecht soll auch jemand, der mit einem Versicherten in einem Haushalt lebt, mit diesem aber nicht verwandt oder verheiratet ist, das Recht haben, sich beitragspflichtig mitversichern zu lassen.

»Unabhängig eines in Ausarbeitung befindlichen Lebenspartnerschaftsgesetzes, ist ein solcher durch den SPÖ-Minister Alois Stöger initiierten Schritt ein weiterer und wichtiger in Richtung Gleichstellung und Gleichberechtigung«, zeigt sich Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität) erfreut.

SPÖ-Gesundheitsminister Alois Stöger bezeichnete die Novelle als wichtigen sozialpolitischen Schritt. Änderungen gibt es unter anderem auch für pflegende Angehörige. Künftig soll die beitragsfreie Mitversicherung bereits ab Pflegestufe drei möglich sein (bisher erst ab Stufe vier). (cbox)
39 Zugriffe Redaktion Transgender.at