Deutscher Bundestag beschließt Änderung des Transsexuellengesetzes | |
20.06.2009 - 21:23, SoHo - SK | |
Utl.: Große Chance auf echte Modernisierung versäumt Wien (SK) - Am Freitag, den 19. Juni 2009 hat der deutsche Bundestag in Berlin eine Änderung des fast 30 Jahre alten Transsexuellengesetzes (TSG) beschlossen. Diese Änderung war nötig, da der Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe im vergangenen Jahr den Scheidungszwang vor Personenstandsänderung bei verheirateten Transsexuellen als unvereinbar mit dem Grundgesetz aufgehoben hat. Bezirksrätin Angelika Frasl, stellvertretende Bundes- und Wiener Landesvorsitzende und Transgenderbeauftragte der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität - die sozialdemokratische Transgenderorganisation), meinte dazu gegenüber dem SPÖ-Pressedienst, dass damit eine große Chance auf eine echte inhaltliche Erneuerung und Verbesserung der Rechtsvorschriften für transidente Menschen verabsäumt wurde. **** Das zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung vor fast 30 Jahren sicher gute und richtungweisende Gesetz entspreche schon lange nicht mehr den heutigen Anforderungen und neuen Erkenntnissen im Hinblick auf das Thema Transidentität, ergänzt Frasl, die in diesem Zusammenhang auch betont, dass das deutsche TSG nach dieser Änderung kein Vorbild für die längst überfälligen österreichischen Regelungen sei. Die jüngste Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes gebe allerdings die richtige Richtung vor, so Frasl. Die Bezirksrätin ist sicher, dass es unabdingbar sei, wesentlich weitergehende Regelungen zu schaffen, die es z. B. auch Menschen, die ohne Genitaloperation in ihrem Identitätsgeschlecht leben, ermöglichen sollen, die zu ihrer Identität passenden Dokumente zu bekommen. Frasl hält fest, dass es für eine Personenstandsänderung ausreichend sein müsse, wenn behandelnde PsychotherapeutInnen, die die Betroffenen gut kennen, bestätigen, dass eine weitgehende Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen biologischen Geschlechts erreicht wurde. Überdies sei davon auszugehen ist, dass sich am Zugehörigkeitsempfinden zu diesem Geschlecht nichts mehr ändern werde. Sarah-Michelle Fuchs, Mitglied des SoHo-Bundes- und Wiener Landesvorstandes, die sich mit den medizinischen und therapeutischen Angelegenheiten transidenter Menschen befasst, erläutert, dass bereits nach erfolgter psychotherapeutischer Diagnoseerhebung den Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden solle, mittels Bestätigung eine Personenstandsänderung auch ohne chirurgische Eingriffe zu erhalten. Frasl wünscht sich daher eindeutige und klare rechtliche Regelungen für transidente Personen in Österreich. Noch in dieser Legislaturperiode sei ein modernes und zukunftssicheres Transgendergesetz begrüßenswert. (Schluss) mo Rückfragehinweis: SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275, Löwelstraße 18, 1014 Wien, www.spoe.at/online/page.php?P=100493 |
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3 Zugriffe | Redaktion Transgender.at |