Deutscher Bundestag beschließt Änderung des Transsexuellengesetzes
20.06.2009 - 21:23, SoHo - SK
Utl.: Große Chance auf echte Modernisierung versäumt

Wien (SK) - Am Freitag, den 19. Juni 2009 hat der deutsche
Bundestag in Berlin eine Änderung des fast 30 Jahre alten
Transsexuellengesetzes (TSG) beschlossen. Diese Änderung war nötig,
da der Bundesverfassungsgerichtshof in Karlsruhe im vergangenen Jahr
den Scheidungszwang vor Personenstandsänderung bei verheirateten
Transsexuellen als unvereinbar mit dem Grundgesetz aufgehoben hat.
Bezirksrätin Angelika Frasl, stellvertretende Bundes- und Wiener
Landesvorsitzende und Transgenderbeauftragte der SoHo
(Sozialdemokratie und Homosexualität - die sozialdemokratische
Transgenderorganisation), meinte dazu gegenüber dem SPÖ-Pressedienst,
dass damit eine große Chance auf eine echte inhaltliche Erneuerung
und Verbesserung der Rechtsvorschriften für transidente Menschen
verabsäumt wurde. ****

Das zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung vor fast 30 Jahren
sicher gute und richtungweisende Gesetz entspreche schon lange nicht
mehr den heutigen Anforderungen und neuen Erkenntnissen im Hinblick
auf das Thema Transidentität, ergänzt Frasl, die in diesem
Zusammenhang auch betont, dass das deutsche TSG nach dieser Änderung
kein Vorbild für die längst überfälligen österreichischen Regelungen
sei.

Die jüngste Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes gebe
allerdings die richtige Richtung vor, so Frasl. Die Bezirksrätin ist
sicher, dass es unabdingbar sei, wesentlich weitergehende Regelungen
zu schaffen, die es z. B. auch Menschen, die ohne Genitaloperation in
ihrem Identitätsgeschlecht leben, ermöglichen sollen, die zu ihrer
Identität passenden Dokumente zu bekommen. Frasl hält fest, dass es
für eine Personenstandsänderung ausreichend sein müsse, wenn
behandelnde PsychotherapeutInnen, die die Betroffenen gut kennen,
bestätigen, dass eine weitgehende Annäherung an das äußere
Erscheinungsbild des anderen biologischen Geschlechts erreicht wurde.
Überdies sei davon auszugehen ist, dass sich am
Zugehörigkeitsempfinden zu diesem Geschlecht nichts mehr ändern
werde.

Sarah-Michelle Fuchs, Mitglied des SoHo-Bundes- und Wiener
Landesvorstandes, die sich mit den medizinischen und therapeutischen
Angelegenheiten transidenter Menschen befasst, erläutert, dass
bereits nach erfolgter psychotherapeutischer Diagnoseerhebung den
Betroffenen die Möglichkeit gegeben werden solle, mittels Bestätigung
eine Personenstandsänderung auch ohne chirurgische Eingriffe zu
erhalten.

Frasl wünscht sich daher eindeutige und klare rechtliche
Regelungen für transidente Personen in Österreich. Noch in dieser
Legislaturperiode sei ein modernes und zukunftssicheres
Transgendergesetz begrüßenswert. (Schluss) mo

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Tel.: 01/53427-275,
Löwelstraße 18, 1014 Wien, www.spoe.at/online/page.php?P=100493
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