Menschenrechtsgerichtshof leitet fünf Verfahren gegen Österreich ein
17.09.2009 - 11:44, Rainbow Online
(rainbow.at) Der Europäische Menschenrechts- gerichtshof hat dieser Tage fünf Verfahren gegen Österreich eingeleitet. Grund ist die fortgesetzte Vormerkung im Strafregister von Verurteilungen nach dem anti-homosexuellen Sonderstrafgesetz § 209.

§ 209 des Strafgesetzbuches statuierte eine Sondermindestaltersgrenze von 18 Jahren für homosexuelle Kontakte zwischen Männern. Für Heterosexuelle und Lesben hingegen galt eine Mindestaltersgrenze von 14 Jahren.

2002 hat der Verfassungsgerichtshof § 209 aufgehoben. Kurze Zeit später hat der Europäische Menschengerichtshof Verurteilungen nach § 209 als schwer menschenrechtswidrig erkannt. Seither gilt für alle sexuellen Kontakte eine Mindestaltersgrenze von 14 Jahren, gleich ob hetero oder homosexuell. Auf die früheren § 209-Verurteilungen hatte das jedoch keine Auswirkungen. Diese Verurteilungen sind bis heute in Kraft und sie blieben sogar im österreichweiten Strafregister vorgemerkt.

Erst 2006 hat Bundespräsident Fischer, auf Vorschlag der damaligen Justizministerin Gastinger, einen großen Teil der § 209-Verurteilungen im Gnadenweg aus dem Strafregister löschen lassen. Gegen die Löschung aller Verurteilungen leisteten Teile der Beamtenschaft erfolgreich Widerstand. Wer in ihren Augen einer gnadenweise Löschung der Verurteilung nicht würdig war, dessen § 209-Verurteilung blieb im Strafregister. Obwohl diese Verurteilungen zweifellos schwer menschenrechtswidrig waren, gleich was diese § 209-Opfer sonst in ihrem Leben angestellt haben mochten.

AREG nicht mehr eingebracht

Einige § 209-Opfer, denen die Löschung aus dem Strafregister verwehrt worden war, beschritten den Gerichtsweg. In Österreich fanden sie kein Gehör. Weder vor dem Verfassungsgerichtshof, noch vor dem Verwaltungsgerichtshof und auch nicht vor dem Obersten Gerichtshof. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hingegen hat ihre Beschwerden nun angenommen und die Bundesregierung aufgefordert, die fortgesetzte Speicherung der § 209-Verurteilungen als Vorstrafen zu rechtfertigen. Die Regierung hat dafür bis 20.01.2010 Zeit.

»Diese Verfahren sind von höchster Bedeutung; niemand soll deshalb heute noch leiden müssen, weil er früher das Opfer einer Menschenrechtsverletzung wurde«, sagt der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, Präsident der Homosexuellen-Bürgerrechtsorganisation Rechtskomitee LAMBDA und Vertreter der Beschwerdeführer. »Das Parlament könnte unserer Republik die Blamage der nochmaligen Verurteilung ersparen, doch der seinerzeit von RKL-Kuratoriumsmitglied Terezija Stoisits eingebrachte und durch die Neuwahlen verfallene Antrag für ein Amnestie-, Rehabilitierungs- und Entschädigungsgesetz (AREG) ist bislang nicht wieder eingebracht worden«.
R.O Linktipp: www.RKLambda.at
45 Zugriffe Redaktion Transgender.at