Briefe für die Homo-Ehe
03.11.2009 - 08:54, Rainbow Online
Der offene Brief des RKL

an Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek im Wortlaut



Ähnlich bestärkende Schreiben können gesendet werden an:

-> BM Gabriele Heinisch-Hosek: gabriele.heinisch-hosek@bka.gv.at, Fax: +43 1 53109/2131

-> BK Werner Faymann: werner.faymann@spoe.at; werner.faymann@bka.gv.at, Fax: +43 1 535 03 38

-> NRPräs. Mag. Barbara Prammer: barbara.prammer@spoe.at, barbara.prammer@parlament.gv.at, Fax: 01/40110-2345

-> SP-Justizsprecher NRAbg. Dr. Johannes Jarolim: hannes.jarolim@jarolim.at, Fax: 01/2537000-43





Protestbriefe an:

-> Justizministerin Bandion-Ortner: claudia.bandion-ortner@justiz.gv.at; Fax: 01/521 52/2730

-> VP-Obmann BMJosef Pröll: josef.proell@bmf.gv.at; Fax +43 1 514 33 / 507 060



„Sehr geehrte Frau Bundesministerin!

Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Standhaftigkeit und die Ablehnung des von der Justizministerin ausgesandten Gesetzentwurfs.

Ein derartiges Diskriminierungsgesetz, das gleichgeschlechtlichen Paaren schon vom ersten Moment der Schliessung ihrer Partnerschaft an die Inferiorität ihrer Beziehung schmerzhaft vor Augen führt, wäre eine inakzeptable Provokation.

Wir waren stets zu Kompromissen bereit und würden uns zum derzeitigen Zeitpunkt auch mit einer Zwischenlösung in Form des Rechtsghettos einer eingetragenen Partnerschaft (anstatt der notwendigen Aufhebung des Eheverbotes) zufriedengeben. Wir haben uns sogar darüber hinaus noch, in dieser ersten Runde, mit dem Fehlen von Stiefkindadoption, Fremdkindadoption und medizinisch unterstützter Fortpflanzung abgefunden, obwohl damit Kindern, die in Regenbogenfamilien leben, wichtige rechtliche Absicherungen vorenthalten und lesbischen Frauen das Recht auf Fortpflanzung verweigert werden.

Die Fortsetzung dieser Diskriminierungen ist aber die absolute Schmerzgrenze. Einem Gesetz, dass (abgesehen von diesen punktuellen Ausnahmen) nicht umfassende Gleichbehandlung mit Ehepaaren bringt, können wir niemals unsere Zustimmung geben.

Derzeit haben gleichgeschlechtliche Paare kein Rechtsinstitut zur Verfügung. Das ist schlimm und in Westeuropa mittlerweile fast einzigartig. Noch schlimmer wäre allerdings ein Rechtsinstitut, das den diskriminierten Paaren auch noch schwarz auf weiss ihren Status als Menschen zweiter Klasse gesetzlich verbrieft (22 Unterschiede zum Eherecht allein im zivilrechtlichen Kernbereich; sexuelle Rassentrennung bei der Eintragung auf der Ebene einer Hundeanmeldung oder Kfz-Zulassung; schier unüberblickbare Masse an Benachteiligungen im Steuer-, Sozial-, Krankenversicherungs-, Pensions-, Fremden-, Staatsbürgerschafts-, Ausländerbeschäftigungs-, Arbeits-, Beamtenrecht und all den anderen Rechtsbereichen außerhalb des Zivilrechts).

"Gleichberechtigung" wird nicht einmal mehr als Lippenbekenntnis in den Mund genommen sondern sogar ausdrücklich abgelehnt (Bandion-Ortner: "völlige Gleichstellung ist nicht geplant ... Einzelne Bereiche werden naturgemäß" (!!) "anders sein.": www.ots.at/presseaussendung/OTS_20091025_OTS0003). Ungleichbehandlung, also Diskriminierung, ist der Zweck und das Grundprinzip des Gesetzes. Keine Regierung der Welt hat es bisher gewagt, ein derartiges Diskriminierungsgesetz vorzuschlagen.

Diese klare Ablehnung einer eingetragenen Diskriminierung teilen wir mit all den anderen parteiunabhängigen NGOs der Homosexuellenbewegung (vgl. www.rklambda.at/News/index.htm (News vom 13.06.08; www.rklambda.at/dokumente/news_2008/News-de_20080613_Pressekonferenz.pdf). Unsere Selbstachtung verbietet es uns, den verächtlich hingeworfenen fleischlosen Knochen auch noch demütig und dankbar anzunehmen.

Wir setzen unser volles Vertrauen in Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, dass Sie die geplante gesetzliche Demütigung und Erniedrigung gleichgeschlechtlicher Paare verhindern werden.“
45 Zugriffe Redaktion Transgender.at