Zwangsouting für Homo-Paare
30.11.2009 - 11:04, RKL
Rechtskomitee LAMBDA: „Nächster Bosheitsakt der Bundesregierung“

Durch die von Innenministerin Fekter soeben zur Begutachtung ausgesandte Personenstandsverordnung wurde ein neuer Bosheitsakt der Regierung gegen gleichgeschlechtliche Paare bekannt. Beide eingetragene PartnerInnen verlieren ihren Familiennamen und werden durch eine neue Namenskategorie („Nachname“) gekennzeichnet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, kritisiert diese besondere Kennzeichnung eingetragener PartnerInnen und das damit verbundene Zwangsouting heftig.

Durch den von Fekter letzten Freitag ausgesandten Entwurf für eine Personenstandsverordnung (PStV) wird eine Diskriminierung offenbar, die in der Regierungsvorlage für das Partnerschaftsgesetz äusserst versteckt enthalten ist.

Wer eine eingetragene Partnerschaft (EP) eingeht, hat keinen Familiennamen mehr. Durch die Schliessung einer solchen Partnerschaft verliert jeder der Partner seinen Familiennamen. Beide Partner behalten zwar ihren bisherigen Namen, dieser Name wird aber bei beiden Partnern jeweils vom „Familiennamen“ zum „Nachnamen“ (§ 34a PStG; § 2 Abs. 1 Z. 7a NÄG; Anlagen 24 & 25 zur PStV). Schliessen also „Müller“ und „Mayer“ eine eingetragene Partnerschaft so heissen sie zwar weiter „Müller“ und „Mayer“, jedoch nicht als „Familienname“ (wie bis dahin) sondern als „Nachname“.

Diese neue Namenskategorie wird ausschließlich für Personen geschaffen, die eine EP eingehen. Sie müssen überall dort, wo der Familienname anzugeben ist (zB beim Ausfüllen behördlicher Formulare wie bspw. Meldezettel, Steuererklärungen, Anträge auf Arbeitslosengeld etc.), stattdessen einen Nachnamen angeben und werden dadurch gezwungen, sich automatisch als Teil eines „Homo-Paares“ zu outen.

Schon allein durch das Sonderinstitut EP (anstatt der Öffnung der Ehe) werden gleichgeschlechtliche Paare zum Outing gezwungen, müssen sie doch überall, wo der Familienstand abgefragt wird, nicht „verheiratet“ angeben sondern „verpartnert“. Dieses Zwangsouting soll jetzt auch noch auch auf all jene Bereiche ausgedehnt werden, in denen nicht der Familienstand aber der (Familien)Name angegeben werden muß (wie bei der Beantragung eines Reisepasses, eines Personalausweises, einer Führerscheins, der Hundeanmeldung etc.).

„Das ist der nächste Bosheitsakt der Bundesregierung gegen homosexuelle Paare“, sagt der Wiener Rechtsanwalt und Präsident des RKL, Dr. Helmut Graupner, „Die öffentliche Kennzeichnung eingetragener Partner ist unerträglich“.

45 Zugriffe Redaktion Transgender.at