Eingetragene Partnerschaft - Willkommen im vorigen Jahrhundert!
10.12.2009 - 18:08, RKL
Rechtskomitee LAMBDA: „Leider das schlechteste Partnerschaftsgesetz Europas“
Der Nationalrat hat soeben das Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft (EP) verabschiedet. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, begrüsst, dass Österreich damit im 20. Jahrhundert angekommen ist. Zugleich bedauert es, dass der Schritt in das 21. Jahrhundert nicht gelungen ist.

Die Lobbyingarbeit des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) hat sich bezahlt gemacht. Die Regierungsvorlage kannte noch 74 Ungleichbehandlungen zur Ehe. Davon wurden im Nationalrat 31 eliminiert, sodass nun noch 43 übrig geblieben sind. Zudem hat der Justizausschuss festgestellt, dass das Stiefkindadoptionsverbot nur für die Dauer der eingetragenen Partnerschaft gilt und das Stiefkind nach dem Tod des Partners adoptiert werden kann. Für die Gerichte bindend wäre das jedoch nur, wenn das auch im Gesetz selbst festgehalten worden wäre.

Und auch mit den 43 Ungleichbehandlungen bleibt das EPG immer noch das schlechteste Partnerschaftsgesetz für Homosexuelle in Europa. Sieht man von jenen drei Ländern (Frankreich, Luxemburg und Andorra) ab, die eingetragene Partnerschaften für hetero- und homosexuelle Paare geschaffen haben (und damit ein völlig anderes Konzept verfolgen), hat kein europäisches Land bisher so viele Unterschiede zwischen eingetragenen Paaren und Ehepaaren gemacht.

Das EPG wird für viele Paare Verbesserungen bringen und stellt einen Quantensprung innerhalb der katholisch-konservativen ÖVP dar. Dafür ist Parteiobmann Josef Pröll und insb. der SPÖ, allen voran Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek zu danken, die bei diesem Thema nicht locker gelassen haben. Der Quantensprung ist freilich lediglich einer vom 19. in das 20. Jahrhundert.



Von der Rechtlosigkeit zur sexuellen Apartheid

Die Regierungskoalition hat sich mit der Eingetragenen Partnerschaft für ein Modell aus den Anfängen der Gleichstellung entschieden als die skandinavischen Staaten im vorigen Jahrhundert homosexuelle Paare aus der Rechtlosigkeit holten und Sonderinstitute analog zur Ehe kreierten. Diese sexuelle Apartheid wird jetzt im 21. Jahrhundert überwunden. Die Niederlande, Belgien, Spanien, Norwegen und Schweden haben – getreu dem Grundsatz: “Ein Recht für alle“ - kein Sonderrecht geschaffen sondern das Eheverbot aufgehoben Die Sonderinstitute der eingetragenen Partnerschaften wurden wieder abgeschafft und die Ehe für alle geöffnet.

Ebensowenig wie man ein bißchen schwanger oder ein bißchen tot sein kann, kann man ein bißchen gleich sein. Gleichbehandlung ist solange nicht verwirklicht solange es zweierlei Recht für zweierlei Gruppen von Menschen gibt. Getrennt ist nicht gleich!

Es gibt kein Steuerrecht für Menschen mit weisser und ein anderes für Menschen mit schwarzer Hautfarbe. Kein Gewerberecht für Juden und ein anderes für Christen. Ebensowenig darf es ein Partnerschaftsrecht für homosexuelle und ein anderes für heterosexuelle Paare geben.

Hinzu kommt, dass eine eingetragene Partnerschaft, im Gegensatz zur Öffnung der Ehe, gleiche Rechte für homosexuelle Paare nur auf Bundesebene bringen kann, nicht aber in den neun Bundesländern (etwa bei den Landes- und Gemeindebediensteten, der Wohnbauförderung, dem Grundverkehr etc.).

Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) begrüßt das Ende der Ära der Rechtlosigkeit, wird aber ab sofort für die Überwindung der damit geschaffenen sexuellen Apartheid arbeiten: für die Beendigung des Ausschlusses heterosexueller Paare von der eingetragenen Partnerschaft einerseits und für die Aufhebung des Eheverbots für homosexuelle Paare andererseits.



Kinder- und familienfeindliches Gesetz

Besonders bedauerlich ist, dass das neue Gesetz die Rechte und Pflichten hinsichtlich Kindern ausschließt, obwohl diese ganz besonders dringend und wichtig wären.

In Österreich wachsen zehntausende Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf. Lesbische, schwule und bisexuelle Eltern tragen alleine oder in Partnerschaft Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen ihrer Kinder. Doch noch immer sind diese Regenbogenfamilien Familien zweiter Klasse und werden rechtlich diskriminiert. Auch sie haben im Interesse der Kinder Anspruch auf Rechtssicherheit. Lesben, Schwule und Bisexuelle sind keine schlechteren Eltern als heterosexuelle Menschen, nur weil sie eine andere sexuelle Orientierung haben.

Insbesondere die fehlende Möglichkeit zur Stiefkindadoption (also des leiblichen Kindes des/der PartnerIn) enthält den Kindern Versorgungsansprüche wie Erb- und Unterhaltsrechte vor und sorgt für Unsicherheit. Das ist nicht im Interesse des Kindeswohls sein. Wir fordern vom Gesetzgeber ein gemeinsames Sorge- und Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare und eine umfassende steuer-, sozial-, erb- und namensrechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien. Alles andere ist Diskriminierung.

Faktum ist, dass nicht nur die Eltern, sondern vor allem die Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen, schlechter gestellt sind als die Kinder, die in anderen Lebensgemeinschaften, etwa den traditionellen Ehen, aufwachsen. Diese massiv diskriminierende Ungleichbehandlung hat mit Rechtssicherheit, Chancengleichheit und einer dem Kindeswohl verpflichteten Familienpolitik herzlich wenig zu tun, mit Vorurteilen und mangelndem Realitätssinn aber sehr viel.



Diskriminierungslust auf Kosten kranker und sterbender Kinder

Dabei ist das noch nicht alles. Pflegefreistellung und sogar Sterbebegleitung für das Kind des Partners werden mit Schikanen belegt. Diese Rechte haben homosexuelle Lebensgemeinschaften heute schon und werden sie durch eine Eintragung ihrer Partnerschaft wieder verlieren. Muß Diskriminierungslust wirklich auf dem Rücken kranker und sterbender Kinder ausgelebt werden?

Das RKL ruft die Politik auf, jetzt nicht die Hände in den Schoß zu legen sondern sich ab sofort energisch für die Ermöglichung der Stiefkindadoption einzusetzen, wie dies etwa in den Niederlanden, in Belgien, in Dänemark, Schweden, Norwegen, Island, Grossbritannien sowie in Spanien, und in der Bundesrepublik Deutschland bereits Wirklichkeit ist. Ebenso für die Aufhebung des Eheverbots, das bspw. die Grünen und die SPÖ in Parteibeschlüssen seit langem fordern.

„Wir freuen uns über den ersten Schritt der rechtlichen Anerkennung“, sagt der Wiener Rechtsanwalt und Präsident des RKL, Dr. Helmut Graupner, „Gleichzeitig werden wir nach der Rechtlosigkeit auch die sexuelle Apartheid bekämpfen, damit auch bei der sexuellen Orientierung gilt was wir alle als Kinder bereits im Sandkasten lernen: Ein Recht für alle!“
51 Zugriffe Redaktion Transgender.at