Becher zur Eingetragenen Partnerschaft: “Erster richtiger Schritt in richtige Richtung”
10.12.2009 - 18:17, SoHo - SK
Utl.: SPÖ hätte sich weitergehende Bestimmungen gewünscht – Rechtsanspruch auf Eintritt in Mietrechte

Wien (OTS/SK) – SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher begrüßte heute, Donnerstag, das Eingetragene Partnerschafts-Gesetz (EPG), das ein “erster richtiger Schritt in die richtige Richtung” sei. Zwar hätte sich die SPÖ “weitergehende Bestimmungen” gewünscht, doch angesichts der negativen Alternative (Fortbestehen der Ungleichbehandlungen) sei es “richtig, dieses Gesetz zu verabschieden”. Schließlich sei es “im Sinne gleichgeschlechtlich orientierter Menschen, dass wir ihnen eine annähernde – in vielen wichtigen Bereichen praktisch eine vollständige – Gleichstellung ermöglichen.” Das EPG bringe auch im wichtigen Bereich des Wohnens, wo gleichgeschlechtliche Paare bis dato “enorm benachteiligt” waren, zahlreiche Verbesserungen, so Becher, die hier auf den Rechtsanspruch, in die Mietrechte einzutreten, verwies. ****

Zu den mietrechtlichen Beeinträchtigungen von gleichgeschlechtlichen Paaren hielt Becher fest, dass es bislang z.B.
im Trennungsfall zu Problemen gekommen sei. Nämlich dann, wenn derjenige, der in der Wohnung bleiben wollte, nicht der Hauptmieter ist. Wesentlich tiefgreifender sei die Situation aber im Todesfall. So sei der hinterbliebene Partner, der nicht Hauptmieter war, bisher auf die Kulanz des Vermieters angewiesen gewesen, erläuterte Becher.
Übertrage der Vermieter jedoch nicht die Mietrechte, sei der trauernde hinterbliebene Partner dann auch noch von Obdachlosigkeitbedroht, so Becher, die sich froh darüber zeigte, dass nun erstmals für diese Partner dem Grundrecht auf Wohnen entsprochen werde. (Schluss) mb
44 Zugriffe Redaktion Transgender.at