Wichtiges Signal zur gesellschaftlichen Anerkennung
23.12.2009 - 11:58, Rainbow Online
"Das heute im Bundesrat (44 Ja-Stimmen gegen 8 Nein-Stimmen) finalisierte Gesetz über die Eingetragene Partnerschaft (EP) ist ein ganz wichtiges Signal zur gesellschaftlichen Anerkennung von lesbischen und schwulen Paaren in Österreich" stellte Ing. Christoph Hubatsch (Obmann von Homosexuelle und Glaube, HUG) namens der parteiunabhängigen Lesben- und Schwulenorganisationen Österreichs in einer gemeinsamen Aussendung fest. Hubatsch ergänzte: "Erstmals erfolgen damit wesentliche Gleichstellungen für homosexuelle Paare in zahlreichen Bundesgesetzen, auch wenn viele Diskriminierungen fortgesetzt und teilweise neue geschaffen werden! Wir freuen uns, auch wenn das Gesetz mit der üblichen österreichischen Verzögerung in Fragen der Homosexuellenrechte errungen werden musste."

Hubatsch: "Heute im Bundesrat finalisiertes EP-Gesetz ist wichtiges Signal zur gesellschaftlichen Anerkennung von lesbischen und schwulen Paaren in Österreich!"

Graupner: "Trotz zahlreicher Kritikpunkte bringt das Gesetz erstmals wesentliche Gleichstellungen für homosexuelle Paare!"

Graupner: "Druck bis zur Beschlussfassung im Nationalrat hat sich bezahlt gemacht"

"Eine EP ist nicht nur mit Rechten sondern auch mit erheblichen Pflichten verbunden und es bestehen noch zahlreiche Diskriminierungen gegenüber dem Eherecht, weshalb jedes Paare ganz individuell für seine jeweilige Lebenssituation entscheiden muß, ob eine EP sinnvoll ist oder nicht" führt Dr. Helmut Graupner (Präsident des Rechtskomitees Lambda, RKL) aus und betont: "Für viele Paare wird die EP aber unbestreitbar wesentliche Verbesserungen bringen. Es hat sich daher bezahlt gemacht, dass wir und viele andere NGOs bis zur finalen Beschlussfassung im Nationalrat Druck gemacht haben und durch fundierte Kritik zahlreiche ursprünglich vorgesehene Diskriminierungen im EP-Gesetz verhindern konnten. Denn nun sind es nur mehr rund 43 statt ursprünglich 74 Ungleichbehandlungen zum Eherecht. Ebenso aufmerksam werden wir nun die Umsetzung im Landesrecht der neun Bundesländer verfolgen!"

Von der EP erfasste Rechtsbereiche

Graupner führte unter anderem folgende Rechtsbereiche an, in denen für die EP große Teile der für Ehepaare geltenden Regelungen übernommen wurden: "Die wechselseitigen Pflichten und Rechte zueinander einschließlich Unterhaltspflicht, das Scheidungsrecht, das Erbrecht, das Wohn- und Mietrecht, das Steuer- und Abgabenrecht, das Recht der Arbeiter und Angestellten sowie der öffentlich Bediensteten, das Gewerberecht, das Sozialversicherungsrecht einschließlich dem Pensionsrecht, auch das Fremden- und Aufenthaltsrecht sowie zahlreiche weitere Bereiche wie beispielsweise die Regelungen für Grundwehrdiener, Zivildiener, Entwicklungshelfer, Ärzte, Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder oder Ziviltechniker."

Zernig: "Gesetz ist wichtig im Alltag und schafft Bewusstsein in der Bevölkerung"

"Dieses Gesetz ist nicht perfekt, aber wir konnten durch unermüdliches Lobbying und die Mitarbeit zahlreicher Lesben- und Schwulenorganisationen in diversen ministeriellen Arbeitsgruppen in den letzten Jahren viel erreichen. Dafür gilt allen Beteiligten, sowohl den ehrenamtlichen NGO-Vertretern als auch den Beamten in zahlreichen Ministerien viel Dank und Lob!" freute sich Kurt Zernig (Obmann der RosaLila PantherInnen Steiermark, RLP) und ergänzte: "Dass es diese Rechte ab 2010 nun flächendeckend in ganz Österreich gibt, ist vor allem für die zahlreichen gleichgeschlechtlichen Paare in ganz Österreich, auch auf dem Land, im Alltag sehr wichtig. Es schafft zugleich auch in der Bevölkerung ein Bewusstsein, dass Lesben und Schwule genauso als Paare miteinander und füreinander Verantwortung übernehmen wie Heterosexuelle! Dafür ist jenen zu danken die hier in den Regierungsparteien besonders Druck gemacht haben, allen voran Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sowie ÖVP-Obmann Josef Pröll!"

Graupner: "Wünschen den Paaren alles Gute und versprechen weiter zu kämpfen für die Rechte der Regenbogenfamilien und die Aufhebung des Eheverbotes!"

"Die größten Diskriminierungen in diesem Gesetz sind - neben der willkürlichen Verbannung von den Standesämtern auf nüchterne, unromantische Bezirksverwaltungsbehörden sowie der Bestrafung eingetragener Partner mit dem zwangsweisen Entzug ihres Familiennamens - die Ungleichbehandlungen auf dem Rücken von Kindern in Regenbogenfamilien. Das betrifft etwa die Stiefkindadoption und sogar Pflegefreistellungen und Sterbegleitung. Diese Regenbogenkinder negiert die ÖVP einfach, obwohl es sie real zahlreich gibt. Aber die Realität und die Höchstgerichte werden auch hier die letzten Zweifler einholen!" betonte Graupner und stellte abschließend fest: "Wir wünschen allen Paaren, die nach reiflicher Überlegung die Eingetragene Partnerschaft eingehen, alles Gute! Und wir hoffen, dass die zuständigen Bundes- und Landesbehörden alles gut vorbereiten werden, sodass die EP ab dem 4. Jänner 2010 tatsächlich in ganz Österreich geschlossen werden kann. Und ich verspreche allen, dass wir weiter kämpfen werden, besonders für die Rechte von Regenbogenfamilien und für ein modernes Eherecht für alle!"

Unter www.partnerschaftsgesetz.at sind ab kommender Woche die wichtigsten Informationen für interessierte Paare zu den Wirkungen einer Eingetragenen Partnerschaft (EP) sowie zur Eintragung abrufbar. Die Informationen werden rechtlich genau geprüft und in den kommenden Monaten laufend erweitert. Auch Erfahrungsberichte über die Eintragungspraxis und den Umgang mit gleichgeschlechtlichen Paaren bei den verschiedenen Bezirksverwaltungsbehörden werden hier veröffentlicht.

R.O Linktipp: www.partnerschaftsgesetz.at
62 Zugriffe Redaktion Transgender.at