Staatsanwalt: BMI weiss nicht was es tut
18.02.2010 - 19:41, RKL
Operationszwang für Transsexuelle

Staatsanwalt: BMI weiss nicht was es tut
Rechtskomitee LAMBDA: „Wir sind erschüttert“
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen des Amtmissbrauchs im Innenministerium eingestellt, ohne Ermittlungen zu tätigen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich erschüttert.

Der Verwaltungsgerichtshof hat den vom Innenministerium etablierten Operationszwang für transsexuelle Frauen wiederholt als rechtswidrig erklärt. Das BMI beharrte dennoch hartnäckig darauf und verweigerte einer transsexuellen Frau die Anerkennung in ihrem neuen Geschlecht, obwohl sie zweimal vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgreich war und das Innenministerium verpflichtet ist, dem Verwaltungsgerichtshof zu folgen.

Die Frau hat den Amtsmissbrauch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt, die das Verfahren nun eingestellt hat, ohne Ermittlungen zu tätigen. Begründung: den Beamten sei kein „wissentlicher“ Befugnismißbrauch nachzuweisen.



Einstellung ohne Ermittlungen

Dabei hatte das Innenministerium – wie zuvor – die Anerkennung des neuen Geschlechts wieder mit einzigen Begründung abgelehnt, dass die männlichen Genitalien noch vorhanden sind.

Das in mehr als klarem Gegensatz zum Verwaltungsgerichtshof: "Der Verwaltungsgerichtshof geht im Hinblick auf die österreichische Rechtslage davon aus, dass ein schwerwiegender operativer Eingriff, wie etwa die von der belangten Behörde geforderte Entfernung der primären Geschlechtsmerkmale, keine notwendige Voraussetzung für eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts ist. ... österreichischen Rechtsordnung kein Hindernis zu entnehmen, das eine personenstandsrechtliche Berücksichtigung des für die Allgemeinheit relevanten geschlechtsspezifischen Auftretens hindern würde. ... derartige (eben auch ohne schwerwiegenden operativen Eingriff mögliche) deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts" (VwGH 27.02.2009, 2008/17/0054; VwGH 15.09.2009, 2008/06/0032; Hervorhebung nicht im Original).

Angesichts dessen ist es nicht nachvollziehbar, wie die Korruptionsstaatsanwaltschaft zu der Ansicht kommen kann, dass die Beamten nicht wußten, dass sie gegen die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichtshofs entschieden haben. Diese Beamten können nicht nur lesen, sie sind sogar die bestausgebildeten Spitzenbeamten des BMI für derartige Rechtsfragen. Das Lesen (und Verstehen) von Höchstgerichtsentscheidungen gehört zu ihrem täglichen Brot.



Gericht entscheidet über Fortführungsantrag

Die Staatsanwaltschaft hat die Verdächtigen nicht einmal gefragt, ob sie sich überhaupt in dieser Weise verantworten (wollen). Das Verfahren wurde ohne irgendwelche Erhebungen eingestellt.

Das Opfer des Amtsmissbrauchs hat bei Gericht die Fortführung des Verfahrens beantragt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien wird nun darüber zu entscheiden haben.

„Wir sind erschüttert über die blitzartige Einstellung“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin Dr. Helmut Graupner, „Jetzt hoffen wir darauf, dass das Gericht die Fortführung des Verfahrens anordnet, damit der Amtsmissbrauch nicht straflos bleibt.“.


Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, NRPräs. Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Peter Schieder, Volksanwälting NRAbg.A.D. Mag. Terezija Stoisits, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vorm. Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter Dr. Barbara Helige, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, den Theologen Univ.-Prof. Dr. Kurt Lüthi, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei (http://www.rklambda.at/festakt/index.htm). Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (www.fra.europa.eu).

Rückfragehinweis: 0676/3094737; 01/8766112, office@RKLambda.at, www.RKLambda.at

18.02.2010
57 Zugriffe Redaktion Transgender.at