SoHo: Verwaltungsgerichtshof urteilt erneut im Sinne transidenter Menschen: | |
20.03.2010 - 21:59, SoHo - SK | |
Utl.: Innenministerium muss Personenstand auch ohne Genitaloperation genehmigen Wien (SK) - "Der Verwaltungsgerichtshof hat erneut festgestellt, dass eine Änderung des Personenstandes im Geburtenbuch nicht an die Durchführung schwerwiegender chirurgischer Eingriffe gekoppelt werden darf", erklärt Bezirksrätin Angelika Frasl, stellvertretende SoHo-Bundesvorsitzende und Transgenderbeauftragte. **** Das Innenministerium hatte nämlich bei jener Betroffenen, die bereits im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen hatte, neuerlich die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages im Geburtenbuch mit dem Hinweis, dass keine genitalverändernde Operation stattgefunden hat, abgelehnt. Die Betroffene und ihr Anwalt haben daher erneut den Verwaltungsgerichtshof angerufen, und dieser hat nun festgestellt, dass seine Erkenntnisse auch für das Innenministerium bindend sind. "Nun ist endlich klar", so Frasl weiter, "dass als Grundlage für die Anerkennung transidenter Menschen in ihrem gefühlten Geschlecht keine schwerwiegenden chirurgischen Eingriffe, sondern lediglich die Diagnose Transsexualität und die Prognose, dass sich daran nichts mehr ändern wird, ausreichend sind." "Damit haben betroffenen Personen nun die Möglichkeit sich frei zu entscheiden ob und/oder wann sie eine chirurgische Angleichung anstreben, ohne bis zu diesem Zeitpunkt einen "Spießrutenlauf", infolge der nicht zum Erscheinungsbild passenden Papiere, absolvieren zu müssen, meint Frasl und fügt abschließend hinzu: "Ich fordere Innenministerin Fekter auf, diese Höchstgerichtserkenntnisse nun umgehend in der Verwaltungspraxis umzusetzen." Rückfragehinweis: SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien Tel.: 01/53427-275 www.spoe.at/impressum |
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5 Zugriffe | Redaktion Transgender.at |