SoHo: Verwaltungsgerichtshof urteilt erneut im Sinne transidenter Menschen:
20.03.2010 - 21:59, SoHo - SK
Utl.: Innenministerium muss Personenstand auch ohne Genitaloperation genehmigen

Wien (SK) - "Der Verwaltungsgerichtshof hat erneut
festgestellt, dass eine Änderung des Personenstandes im Geburtenbuch
nicht an die Durchführung schwerwiegender chirurgischer Eingriffe
gekoppelt werden darf", erklärt Bezirksrätin Angelika Frasl,
stellvertretende SoHo-Bundesvorsitzende und Transgenderbeauftragte.
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Das Innenministerium hatte nämlich bei jener Betroffenen, die bereits
im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen
hatte, neuerlich die Änderung des Vornamens und des
Geschlechtseintrages im Geburtenbuch mit dem Hinweis, dass keine
genitalverändernde Operation stattgefunden hat, abgelehnt. Die
Betroffene und ihr Anwalt haben daher erneut den
Verwaltungsgerichtshof angerufen, und dieser hat nun festgestellt,
dass seine Erkenntnisse auch für das Innenministerium bindend sind.

"Nun ist endlich klar", so Frasl weiter, "dass als Grundlage für die
Anerkennung transidenter Menschen in ihrem gefühlten Geschlecht keine
schwerwiegenden chirurgischen Eingriffe, sondern lediglich die
Diagnose Transsexualität und die Prognose, dass sich daran nichts
mehr ändern wird, ausreichend sind."

"Damit haben betroffenen Personen nun die Möglichkeit sich frei zu
entscheiden ob und/oder wann sie eine chirurgische Angleichung
anstreben, ohne bis zu diesem Zeitpunkt einen "Spießrutenlauf",
infolge der nicht zum Erscheinungsbild passenden Papiere, absolvieren
zu müssen, meint Frasl und fügt abschließend hinzu: "Ich fordere
Innenministerin Fekter auf, diese Höchstgerichtserkenntnisse nun
umgehend in der Verwaltungspraxis umzusetzen."

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53 Zugriffe Redaktion Transgender.at