Homosexuelle: EuGH-Generalanwalt fordert gleiche Rechte in allen 27 Mitgliedstaaten
24.08.2010 - 06:43, RKL
Der Generalanwalt betont, dass das Verbot von Diskriminierung auf Grund sexueller Orientierung einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt (par. 129-133). Daher sei das Verbot auch nicht auf die Zeit nach der Erlassung der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie (2000/78/EG) oder auf die Zeit nach Ablauf der Umsetzungsfrist (Dezember 2003) beschränkt, sondern entfaltet volle Wirkung auch für die Zeit davor. Gleichbehandlung und Entschädigung für Diskriminierung können daher rückwirkend zum Beginn einer Diskriminierung geltend gemacht werden.

In den meisten Fällen folgt der EuGH den Schlußanträgen der Generalanwälte.

„Die Schlußanträge des Generalanwalts sind für die gesamte Union richtungweisend“, sagt der Präsident des RKL und Anwalt von Jürgen Römer, Dr. Helmut Graupner, „Wenn ihnen der EuGH folgt, werden alle 27 Mitgliedstaaten homosexuellen Paaren Zugang zu allen arbeitsrechtlichen Leistungen und Vergünstigungen gewähren müssen, wie sie Ehepaare haben; gleichgültig ob ein Mitgliedstaat eine eingetragene Partnerschaft hat oder nicht“.

Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, NRPräs. Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Peter Schieder, Volksanwälting NRAbg.A.D. Mag. Terezija Stoisits, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vorm. Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter Dr. Barbara Helige, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei (http://www.rklambda.at/festakt/index.htm). Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (www.fra.europa.eu).

Der Volltext der Schlußanträge des Generalanwalts: curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&alljur=alljur&jurcdj=jurcdj&jurtpi=jurtpi&jurtfp=jurtfp&numaff=&nomusuel=Rö;mer&docnodecision=docnodecision&allcommjo=allcommjo&affint=affint&affclose=affclose&alldocrec=alldocrec&docor=docor&docav=docav&docsom=docsom&docinf=docinf&alldocnorec=alldocnorec&docnoor=docnoor&radtypeord=on&newform=newform&docj=docj&docop=docop&docnoj=docnoj&typeord=ALL&domaine=&mots=&resmax=100&Submit=Rechercher

Rückfragehinweis: 0676/3094737; 01/8766112, office@RKLambda.at, www.RKLambda.at

23.08.2010
60 Zugriffe Redaktion Transgender.at