Verfassungsgerichtshof hebt Rosa Winkel des Namensrechts nicht auf
25.08.2010 - 12:00, Rainbow Online
Rechtskomitee LAMBDA hofft auf Verwaltungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof hat beschlossen, die Kennzeichnung homosexueller Paare durch eine eigene, besondere Namenskategorie nicht zu beenden. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich enttäuscht und hofft nun auf den Verwaltungsgerichtshof.



Seit 1. Jänner 2010 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft auch in Österreich eintragen lassen. Die Bundesregierung hat dieses erfreuliche Ereignis für homosexuelle Paare mit einer besonderen Bosheit versehen. Wer eine eingetragene Partnerschaft eingeht, soll seinen Familiennamen verlieren und stattdessen fortan einen „Nachnamen“ tragen. Die Namenskategorie „Nachname“ wurde neu und nur für eingetragene, also gleichgeschlechtliche, Paare geschaffen. Solche „Nachnamen“ kennzeichnen also ihre TrägerInnen als homosexuell.

„Nachnamen“ als eigene Namenskategorie nur für eingetragene PartnerInnen, gegenüber der Kategorie „Familienname“ für alle anderen Menschen stellt den „Rosa Winkel“ des Namensrechts dar.

Die letzte in Österreich erfolgte Kennzeichnung einer Bevölkerungsgruppe durch Namen erfolgte durch die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen aus dem Jahr 1939. Angeordnet wurde damals bekanntlich die Kennzeichnung von Juden durch die Pflichtvornamen Israel bzw. Sara …

Die Beschwerdeführerin vor dem Verfassungsgerichtshof, Christina Bauer, ist eine eingetragene Partnerschaft mit ihrer Partnerin Daniela Bauer eingegangen. Daniela Bauer hat als deutsche Staatsbürgerin zweifellos nach wie vor einen Familiennamen, weil sich ihr Name nach deutschem Recht bestimmt. Christina Bauer ist österreichische Staatsbürgerin und begehrt die Feststellung, dass, wie für ihre Partnerin auch, „Bauer“ nach wie vor ihr Familienname ist, und nicht zur staatlichen Homo-Kennzeichnung „Nachname“ wurde.

Für die VerfassungsrichterInnen war der namensrechtliche Rosa Winkel für eingetragene Paare kein Grund, eine Menschenrechtsverletzung zu erkennen. Sie lehnten die Behandlung der Beschwerde ab (VfGH 23.06.2010, B 582/10).

„Wir sind enttäuscht und hätten uns erwartet, dass das höchste Gericht Österreichs zu der weltweit einzigartigen Kennzeichnung homosexueller Paare klare Worte findet“, sagt der Präsident des RKL und Anwalt der Beschwerdeführerin Dr. Helmut Graupner, „Doch der Kampf ist nicht zu Ende. Der Ball liegt nun beim Verwaltungsgerichtshof“.
R.O Linktipp: www.RKLambda.at
56 Zugriffe Redaktion Transgender.at