OP-Zwang in Italien gefallen! | |
06.07.2011 - 13:39, TransX | |
In seiner Entscheidung vom 11. März 2011 stellte der römische oberste Gerichtshof fest, dass Sterilisationen keine Bedingungen für die Personenstandsänderung sein können. Das TS-Gesetz von 1982 ist damit überholt. Nach Ungarn, Finnland, Großbritannien, Spanien, Österreich (2009), der BRD und der Schweiz ist damit Italien das achte europäische Land ohne Operationszwang. Siehe auch www.equal-jus.eu/node/582 |
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5 Zugriffe | Redaktion Transgender.at |