Karin Fickert hat sich bereiterklärt, ein Rohmanuskript Ihres Buches "Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum !" (Protokoll eines geschlechtlichen Identitätsproblems und dessen Lösung) zur Verfügung zu stellen.
Hier findest Du Ihr Tagebuch zu Ihrer geschlechtsangleichenden Operation, die anderen Teile sind an anderen Stellen dieser Seite verarbeitet.

Vielen Dank, Karin !


Thema Epilation (Die unendliche Geschichte)

Ein leidiges, aber bei Mann zu Frau Transsexuellen stets vorhandenes und zum Teil massives Problem stellt die Gesichtsbehaarung respektive deren Entfernung dar. Durch den Einfluß von weiblichen Geschlechtshormonen verlansamt sich zwar das Wachstum, bleibt aber in der Haardicke und Verteilung gleich. Es werden hier von der Kosmetikindustrie die unterschiedlichsten Hilfen angeboten. Die diversen Enthaarungscremes sind für eine massive Gesichtsbehaarung aber nicht wirklich effizient und stellen bei unsachgemäßer Anwendung sogar ein ernsthaftes Hautproblem dar. Ebenso ist die Wachsmethode nicht sonderlich zielführend. Dem Bestreben nach 100%iger dauerhaften Beseitigung der Barthaare wird im Moment nur durch wenige verschiedenen Behandlungsarten entsprochen. Einerseits die klassische Nadelepilation, die Softepil - Methode und neuerdings durch das sogenannte selektive Photothermolyse - Epilationsverfahren.

A) Elektrolytische Epilation (Nadelepilation):

Bei der Nadelepilation wird eine extrem dünne Nadel in den Haarwurzelkanal gestochen um dann anschließend die dort befindliche Haarwurzel mittels eines kurzen Stromstoßes welcher als ein kurzes Zwicken empfunden wird zu verschmoren und das wurzellose Barthaar mittels Pinzette entfernt. Der Nachteil dieser Methode liegt ganz einfach im - bei bestehendem normalen Bartwuchs - großen Zeitaufwand. Bei einem durchschnittlichen Bartwuchs und einer Behandlungsabfolge von 2 Stunden pro Woche, muß man mit ca. 2-3 Jahren rechnen, bis alle Barthaare auf Dauer entfernt sind.
Die Krankenversicherungsträger sind nach derzeitigem Stand der Dinge auch hier - falls überhaupt bewilligt -relativ restriktiv in der jeweiligen Sitzungsdauer. In einer Stunde kann eine auch eine gute Fachkraft nur eine geringe Fläche wirkungsvoll bearbeiten kann Außerdem ist auch noch das Risiko gegeben, daß nicht alle Haarwurzeln erwischt werden und so ca. 20 - 40% der behandelten Fläche wieder aktiv wird. Probleme können auch mögliche - durch Entzündung entstandene - Vernarbungen der Gesichtshaut bringen. Wenn man diese Epilation im privaten Bereich - sprich Kosmetiksalons - machen läßt, so kostet eine Stunde im Schnitt 1.000,-- Schilling.


B) Elektrolytisch/Biologische Epilation (Epilsoft - System):

Die zweite Behandlungsmethode beruht darauf, mittels schwacher elektrischer Stömung Haarwurzelzerstörende Wirkstoffe in den Haarwurzelkanal einzubringen. Diese Wirkstoffe sind in einem, auf die betreffenden Stellen aufzutragenden Gel enthalten. Diese werden durch direkten Kontakt mit einer Anode mittels langsam kreisender Bewegungen in die Haut einmassiert. Die Intensität der Stromspannung richtet sich nach Hauttyp und Bartstärke und ist weitgehend schmerzfrei - man empfindet maximal ein leichtes Kitzelgefühl. Nach dieser zeitlich begrenzten Prozedur muß eine Stunde abgewartet werden, damit sich die eingebrachten Wirkstoffe (Großteils auf pflanzlicher Basis) entfalten können. Anschließend werden die behandelten Flächen geharzt. Dieses Harzen ist je nach Bartstärke und Behandlungsdauer leicht bis stark schmerzhaft. Danach wird nochmals ein Gel mit Bartwurzelzerstörenden Wirkstoffen auf die Haut aufgetragen, die nunmehr gut in die freigewordenen Haarkanäle eindringen können. Eine endgültige Beseitigung des unerwünschten Bartwuchses erfordert mehrmalige Behandlungen, da die Bartwurzeln nicht sofort zerstört werden und daher noch über einen längeren Zeitraum die Gesichtsbehaarung - wenn auch schwächer - nachwächst. Die Kosten dieser Behandlungsart beläuft sich auf ca. 1200,-- pro Durchgang.

C) Laserepilation - Photothermolyse (Photoderm - VL. oder Rubinlaser)

Die dritte und am Kontinent noch relativ neue Methode besteht darin intensiv hochgepulstes Licht in die Haut einzubringen um hier die Haarwurzel ebenso wie bei der Nadelepilation zu veröden. Der Vorteil dieser Methode liegt im wesentlich geringeren Zeitaufwand um die gesamte Gesichtsfläche "Bartfrei" zu bekommen und ist derzeit daher auch die kostengünstigere Variante. Es wird ein Kontaktgel (ähnlich dem bei Ultraschalluntersuchungen) auf die Gesichtshaut aufgebracht und dann mit kurzen Lichtblitzen - eine Sitzung beinhaltet im Schnitt ca. 40 bis 80 Blitze - dem Barthaar zu Leibe gerückt.
Hierbei fungiert das Barthaar als Lichtleiter und das Laserlicht schädigt dauerhaft die feinen Blutgefäße die die Haarwurzel ernähren. Man empfindet dabei ein leichtes Beißen welches je nach Gesichtsregion aber auch durchaus kurzfristig - je nach behandelter Gesichtsregion - schmerzhaft sein kann (z.B. Oberlippe/ Halsbereich). Eine leichte Rötung der bearbeiteten Flächen ist durchaus normal, klingt aber im Regelfall relativ rasch ab.
Bei zu hoher Lichtbündelung - diese kann ja individuell geregelt werden - kann es im Ausnahmefall aber zu leichten Verbrennungen - ähnlich einem mittleren Sonnenbrand - führen.
Die mit Photothermolyse behandelten Stellen müssen sofort nach der Sitzung etwa eine halbe Stunde mittels Kühlpatronen gekühlt werden, um eventuelle Schwellungen und Hautreizungen zu unterbinden.
Ebenso sollte man während und einige Zeit nach der Behandlung pralle Sonne, Sauna und Solarienbesuche vermeiden. Dies sind jedoch reine Vorsichtsmaßnahmen um eine zu starke Hautbelastung und damit einhergehende eventuelle Schädigung derselben zu vermeiden. Mir wurde auch empfohlen, über zwei Tage hinweg auch REPARIL GEL® zu verwenden um die Hautreizung schneller abklingen zu lassen. Ein Nachteil der Behandlungsmethode ist auch, daß helle Haare nicht so gut erfaßt werden, und daher meist mit anderen Methoden entfernt werden müssen. Eine derzeit bereits existierende Langzeitstudie über die Verträglichkeit dieser noch neuen Verfahren wurde an der experimentellen Chirurgie an der Universitätsklinik Maastricht erstellt.
Eine Behandlungssitzung kostet im Moment ca. 2.000,-- bis 3000,-- Schilling.
Die Adressen der wenigen, mit dieser neuen Methode arbeitenden Ärzte sind auch über den Verein Trans-X zu bekommen.

Im Vergleich zu den Behandlungsmethoden A und B, wo eine durchschnittliche Barthaarlänge von mindestens 5mm vorhanden sein muß um erfolgreich zu sein, genügt bei der Lasermethode eine Länge von ca. 2-3mm. Das bedeutet eine wesentlich geringere psychische Belastung und gestattet auch eine problemlose und weitgehend ungehinderte Berufsausübung.
Um eine für A und B erforderliche Bartlänge von mindestens 5mm zu erreichen bedarf es, bei im Regelfall hormonell bedingten langsameren Wuchses, ca. 6 - 8 Tage.
Daß dieser doch lange Zeitraum - mit für jederman/frau sichtbaren Bart - für die Betroffenen eine sehr große psychische Belastung darstellt und eine Berufsausübung meist nicht möglich ist, beziehungsweise eine Arbeitsaufnahme unmöglich gemacht wird, kann mehrfach und eingehend von Betroffenen dokumentiert werden.
Wenn man nun die Erfolge zwischen klassischer Nadelepilation, Epilsoft und Photoderm vergleicht, so ergibt sich - meiner persönlichen Erfahrung nach - ein eindeutiger zeitlicher, psychischer und finanzieller Vorteil der neuen Methode.

Da es sich bei der dauerhaften Entfernung der Gesichts(Bart)haare um eine kostenintensive Maßnahme handelt, wird es deutlich, daß der Weg der Eigenfinanzierung, für die Betroffenen in den seltensten Fällen finanziell verkraftbar ist. Noch dazu wenn man bedenkt, daß ein großer Teil der Betroffenen durch die Situation der Geschlechtsanpaßung und den damit oftmals verbundenem Verlust des Arbeitsplatzes es schlichtweg unmöglich ist dies zu finanzieren. Es ist aber ebenso aus arbeitstechnischer Sicht und fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz - oftmals unter dem geäußerten Vorwand nicht zumutbar!? ( z.B. den Kollegen, den Kunden, etc.) - unmöglich, als "Frau mit Bart" einen Job zu bekommen. Es ist auch aus psychotherapeutischer Sicht sinnvoll zumindest die Gesichtsbehaarung zu entfernen. Dies sollte im Prinzip ein weiterführender Teilbereich der bereits erfolgten primär operativen Geschlechtsangleichung gesehen werden und stellt in keiner Weise ein "kosmetisches Problem" für die Betroffenen dar. Diese Denkweise hat aber leider noch keinem ausreichenden Ausmaß Einzug bei den dafür zuständigen Vertretern (Ärztlicher Dienst) von Krankenversicherungsträgern gefunden. Es wird hier sogar seitens eines hochrangigen Chefarztes folgende Meinung vertreten: Zitat "Es ist durchaus zumutbar sich 2x täglich zu rasieren" (WGKK). Dies mag vielleicht für Männer gelten, aber mit Sicherheit nicht für Frauen! Wie die Einstellung dieses Arztes gegenüber Frauen einzuordnen ist, überlasse ich den geschätzten Lesern und Leserinnen. Zum Phänotypus Frau gehört aber nun einmal eine im Regelfall weitgehend Bartlose Gesichtshaut. Auch für biologische Frauen bedeutet ein vorhandener krankhafter Bartwuchs (Hirsutismus) eine - speziell im psychischen Bereich - starke Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit und Lebengestaltung.
Nachdem aber bei den Versicherungsträgern im überwiegenden Ausmaß Männer an den wirklich entscheidenden Stellen sitzen, wird diesem Problem so gut wie keine Wichtigkeit zugeordnet.
Insgesamt gesehen ist die in Österreich derzeit gültige Vorgangsweise der Krankenkassen a) nicht Einheitlich geregelt und b) auch die Leistungsbreite unterschiedlich. Das Problem ist aber für alle Betroffenen gleich und es ist daher nicht einsehbar, warum es solche Diskrepanzen auf diesem Gebiet geben soll. Nach einer geschlechtsanpassenden Operation muß die nachfolgende Bartepilation selbstverständlich und damit ein Teil des positiven Behandlungserfolges der international anerkannten Krankheit Transsexualität sein.
Hier hat Österreich im EU - Vergleich durchaus noch viel Nachholbedarf, da zum Beispiel in der BRD die Epilation nach Diagnosenstellung Transsexualität, bereits im Vorfeld der geschlechtsanpassenden Operation als Kassenleistung von den Versicherungsträgern gewährt wird.
Auf Grund der ablehnenden Haltung des ärztlichen Dienstes der WGKK werden derzeit Klagen gegen die WGKK seitens Betroffener (auch der Autorin) beim Österreichischen Arbeits und Sozialgericht vorbereitet. Dieses soll die derzeit äußerst unterschiedliche Praxis zur Kostenübernahme der Epilation nach geschlechtsanpassenden Operationen, sowie bei schweren Hirsutismus (aphänotypische starke Gesichtsbehaarung bei biologischen Frauen) seitens der Versicherungsträger klären.