Karin Fickert hat sich bereiterklärt, ein Rohmanuskript Ihres Buches "Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum !" (Protokoll eines geschlechtlichen Identitätsproblems und dessen Lösung) zur Verfügung zu stellen.
Hier findest Du Ihr Tagebuch zu Ihrer geschlechtsangleichenden Operation, die anderen Teile sind an anderen Stellen dieser Seite verarbeitet.

Vielen Dank, Karin !


Thema: Personenstandsrechtliche Stellung Transsexueller in Österreich -
"TRANSSEXUELLEN ERLASS"

Derzeit gibt es keine gesetzliche Regelung so wie etwa in Deutschland. Nachdem man in Österreich zu dem Schluß kam, daß es sich ohnedies nur um wenige Fälle handelt, ist hier scheinbar keine legistische Initiative notwendig. Daher werden zumindest all jene Fälle bereinigt, in denen bereits operative und begleitende sonstige medizinische Maßnahmen mit dem Ziel einer wenigstens äußerlichen Angleichung an das Gegengeschlecht durchgeführt wurden.
Als Möglichkeit der rechtlichen Sanierung bietet sich nach geltendem Recht § 16 des Personenstandsgesetzes an, der im Fall eines entsprechenden Nachweises die Eintragung eines Randvermerkes über die Änderung des Geschlechts ermöglicht. Dies bedarf eines Antrages der Betroffenen.
Die zur Entscheidung berufene Behörde darf sich nicht damit begnügen, bloß auf Grund der von den Betroffenen vorgelegten Unterlagen zu entscheiden, sondern hat von sich aus geeignete Sachverständige zu bestellen. Geeignet sind nur Sachverständige, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer Erfahrung mit dem Problem des Transsexualismus besonders vertraut sind. Um eine einheitliche Beurteilung sicherzustellen, ist zur Erstellung der Gutachten ausschließlich das Institut für Gerichtsmedizin der Universität Wien heranzuziehen.Das Gutachten muß erweisen, daß

Þ der Antragsteller oder die Antragstellerin längere Zeit unter der zwanghaften Vorstellung gelebt hat, dem anderen Geschlecht zuzugehören, was ihn oder sie veranlaßt hat, sich geschlechtskorrigierender Maßnahmen zu unterziehen
Þ diese Maßnahmen eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts geführt haben
Þ mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, daß sich am Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nichts mehr ändern wird

Ein Randvermerk über die Änderung des Geschlechts im Geburtenbuch darf nur dann eingetragen werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin nicht verheiratet ist.
Eine Änderung des Vornamens in einen geschlechtsspezifischen Vornamen ist an die Änderung im Geburtenbuch gebunden.
Anträge auf eine solche Namensänderung sollten mit dem Antrag auf Eintragung eines Randvermerks eingebracht werden, um unnötigen Zeitverlust für die Erlangung neuer Dokumente für die Betroffenen zu vermeiden.

Eine Vornamensänderung in einen geschlechtsneutralen Vornamen oder in Vornamen, von denen zumindest der an erster Stelle stehende ein geschlechtsneutraler Vorname ist, kann auch ohne geschlechtskorrigierende Maßnahmen bewilligt werden. Das Vorliegen von Transsexualität sollte aber, schon um Kosten im Namensänderungsverfahren zu vermeiden, durch ein entsprechendes Gutachten nachgewiesen werden.

Die Situation stellt sich wie folgt dar:

· 1.) Antrag beim Geburtsstandesamt auf Personenstandsänderung (in meinem Fall von männlich auf weiblich) unter Beibringen des Operationsprotokolls und der Bestätigung daß man nicht (mehr) verheiratet ist.
· 2.) Dieses Standesamt fordert das Gerichtsmedizinische Institut in Wien auf ein Gutachten zu erstellen, wonach die geschlechtsanpassenden Maßnahmen zu einer eindeutigen angleichung an das fortan angestrebte Geschlecht durchgeführt worden sind und eine Änderung desselben nicht absehbar ist.
· 3.) Dieses nach eingehender Untersuchung und erstellte Gutachten geht zurück an das Geburtsstandesamt.
· 4.) In weiterer Folge sendet das Geburtsstandesamt dieses Gutachten in das Innenministerium zur nochmaligen Begutachtung und das Innenministerium sendet nach Überprüfung der Sachlage das Gutachten an das Geburtsstandesamt retour und somit sind rechtlich schon die Voraussetzungen für eine Personenstandsänderung gegeben.
· 5.) Parallel zum Personenstandsänderungsverfahren läuft das Verfahren zu Namensänderung.In meinem Fall ist dies nicht nur der Vorname, sondern auch der Familienname, da ich nach der Hochzeit den Familiennamen gewechselt habe. Aus persönlichen Gründen möchte ich aber jetzt wieder meinen ursprünglichen Mädchennamen annehmen.
· Der Antrag, welcher auch begründet werden muß wurde wie schon erwähnt eingebracht. Nun wartet der Beamte im Rathaus bis das Geburtsstandesamt Meldung erstattet, daß rein rechtlich die Änderung im Geburtenbuch vorgenommen werden kann. Es wird aber noch auf den Vornamen - welcher ja im Rathaus bewilligt wird - gewartet, um dann die neu auszustellende Geburtsurkunde sofort mit dem nunmehr amtlich gültigen Vornamen ausstellen zu können
· 6.) Mit der neu ausgestellten Geburtsurkunde ist es möglich wiederum im Wr. Rathaus die dazugehörige neue Staatsbürgerschaftsurkunde zu beantragen, welche auch im Regelfall unverzüglich bearbeitet wird.

· 7.) Jetzt ist der Weg frei alle notwendigen amtlichen und nichtamtlichen Papiere zu ändern. Priorität hat hier in erster Linie: Meldezettel. Reisepaß, Führerschein, Zulassungspapiere für das Auto, Versicherungen, Bankkonten, ect.


Thema: Personenstands und Namensänderung - Zeitprotokoll:

24.1.97 : Information an Standesamt Irdning betreffs beabsichtigter Personenstandsänderung.
24.1.97 : Terminvereinbarung beim Gerichtsmedizinischen Institut der Universität Wien betreffs Untersuchung für das im Erlaß geforderte Gutachten für 13.2.97
27.1.97 : Absenden des offiziellen schriftlichen Antrages auf Personenstandsänderung an das Standesamt Irdning
28.1.97 : Einlangen des Antrages im Standesamt Irdning. Anruf des zuständigen Beamten wegen noch fehlendem Operationsprotokolls sowie des Scheidungsdekrets. Personenstandsänderungsverfahren wird eingeleitet. Das gerichtsmedizinische Gutachten wird vom Standesamt Irdning angefordert.
4.2.97 : Nachsendung der fehlenden Dokumente an das Standesamt Irdning. Antragstellung auf Vor- und Familiennamensänderung im Wiener Rathaus
13.2.97 : Untersuchung betreffs Gutachtenerstellung im Wiener Gerichtsmedizinischen Institut
27.2.97.: Einlangen des gerichtsmedizinischen Gutachtens im Standesamt Irdning. Weiterleitung an das Bundesministerium für Inneres in Wien zur nochmaligen Überprüfung.
6.3.97 : Einlangen des gerichtsmedizinischen Gutachtens im Bundesministerium für Innere Angelegenheiten.
2.4.97 : Das vom Bundesministerium für Inneres nochmals überprüfte Gutachten langt genehmigt im Standesamt Irdning ein. Die Personenstandsänderung ist rechtskräftig. Die für die Namensänderung notwendige Abschrift aus dem Geburtenbuch wird in das Wiener Rathaus gesandt.
9.4.97 : Das Namensänderungsverfahren ist ebenfalls positiv abgeschlossen.
15.4.97:
Ausstellung des Namensänderungsbescheides, der Staatsbürgerschaftsurkunde und - am selben Tag in Irdning - der Geburtsurkunde. Damit können nunmehr alle notwendigen amtlichen und nichtamtlichen Dokumente geändert bzw. neu ausgestellt werden.

Gesamt besehen wurden die Verfahren bezüglich der Personenstandsänderung, sowie der Namensänderung auf Grund eines hohen persönlichen Engagements der dafür zuständigen Beamten - und hier insbesondere des Beamten des Standesamtes Irdning - in Rekordverdächtiger Schnelligkeit (knapp 2 ½ Monate ) durchgezogen. Dafür an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die außerordentlich hohe Kooperationsbereitschaft!
Nicht unwesentlich ist aber auch der rechtzeitige Kontakt zu den zuständigen Beamten. Ich kann nur empfehlen schon vor der Operation ein Informationsgespräch sowohl mit dem zuständigen Standesbeamten, als auch mit den zuständigen Ärzten in der Gerichtsmedizin zu vereinbaren
Im Großen und Ganzen verliefen die diversen amtlichen Dokumentenänderungen problemlos und rasch.

Da es in Österreich derzeit noch kein Transsexuellengesetz gibt, sondern nur mit Erlässen gearbeitet wird hat man bei der nachträglichen Ausstellung von Berufszeugnissen teilweise Probleme. Es gibt manche Unternehmen, die sehr rasch und in richtiger Weise das neue Zeugnis ausgestellt haben. Diese Zeugnisse sind inhaltlich gleichlautend, jedoch ist die Anrede und der Namen geändert. Das Zeugnisdatum entsprach meist dem des alten Dokuments. Es wurde einmal der Vermerk "Duplikatausfertigung" verwendet (Schweiz). Teilweise wurden die Stempelmarkengebühr vom Zeugnisaussteller getragen, in 2 Fällen wurde die Antragstellerin damit belastet. Man sollte sich aber auch überlegen, welche Zeugnisse für den weiteren beruflichen Weg wirklich wichtig sind, da manche ehemalige Arbeitgeber möglicherweise auch gar nicht mehr existent sind.
Längere Wartezeit ergab sich bei dem Konzessionsdekret (2 Monate), sowie bei einer Lebensversicherungsgesellschaft. Auch die Bausparkasse brachte es in 3 Monaten nicht zuwege eine korrekte Neuausfertigung des Bausparvertrages zu veranlassen. Die Gewerbliche Versicherung änderte intern zwar die Daten, eine schriftliche Rückbestätigung erfolgte aber erst nach Urgenzen.
Das Lehrprüfungszeugnis und der Lehrbrief wurde anstandslos und in angemessener Zeit seitens der Kammer der Gewerblichen Wirtschaft geändert. Lediglich der Lehrbetrieb selbst - ein 5 Stern Hotel in Wien - und im Besitz eines großen internationalen Hotelkonzerns machte Schwierigkeiten wegen der unklaren Rechtssituation und verwies mich anfänglich an einen Notar zur Lösung meines Problems. Schlußendlich wurden die Zeugnisse aber dann doch auf dem Kulanzweg ausgestellt.

Angemerkt werden muß, daß in der BRD sogar schon bei der sog. kleinen Lösung bereits ein gesetzlicher Anspruch auf Neuausstellung der Zeugnisse besteht.

Musterbrief zur Anforderung einesgeänderten Dokuments:

Betrifft: Arbeitszeugnis von ..................vom ...................


Sehr geehrte Direktion !

Anläßlich meiner am ........... stattgefundenen geschlechtsanpassenen Operation und der damit verbundenen amtlichen Personenstandsänderung vom .........., stelle ich hiermit den Antrag auf Neuausfertigung des beigefügten Zeugnisses unter Berücksichtigung meiner bis zum Geburtstermin zurückgehenden (siehe Kopie Geburtsurkunde) geänderten Geschlechtszugehörigkeit und dem damit verbundenen Vornamen ............

Ich bedanke mich im Voraus für eine rasche und positive Erledigung meines Ansuchens und verbleibe


mit freundlichen Grüßen


Beilagen in Kopie: Staatsbürgerschaftsnachweis
Geburtsurkunde
Bescheid Namensänderung
Altes Dokument (Zeugnis)