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TRANSSEXUALITÄT
Von Mann zu Frau, von Frau zu Mann Nach Schätzungen leben in Österreich ungefähr 600 Männer und 300 Frauen, die sich als Angehörige des anderen Geschlechts empfinden. T T ranssexualität ist eine Form der Geschlechtsidentitätsstörung, bei der sich Angehörige eines Geschlechts als Angehöriger des anderen empfinden und alles daran setzen, körperlich diesem Geschlecht angeglichen zu werden. Manche Betroffenen haben seit frühesten Empfindungen das Gefühl, im „falschen“ Körper zu leben. Bei anderen entwickelt sich diese Symptomatik erst im dritten oder vier- ten Lebensjahrzehnt. Nicht jeder Transsexuelle verfolgt das Ziel einer Geschlechtsanpassung, um ganz dem anderen Geschlecht anzugehören. Es gibt verschiedene Ausprägungen: • die innere, nicht nach außen gezeigte Gewissheit der gegengeschlechtlichen Zugehörigkeit; • der Wunsch nach Anerkennung als Angehöriger des anderen Geschlechts im öffentlichen und privaten Leben, jedoch ohne hormonellen oder chirurgischen Eingriff; • die Vornahme der Geschlechtsanpassung in unterschiedlichen Ausformungen von der bloßen Entfernung des abgelehnten Genitals bis zur vollständigen chirurgisch-plastischen Geschlechtsumwandlung. Berichte über Geschlechtsrollenwechsel finden sich in nahezu allen Kulturen. Auf Tonga lebende Männer, die sich in ihrem Auftreten, ihrer Kleidung und Ähnlichem dem weiblichen Geschlecht angleichen, werden als Fakaleiti bezeichnet. Diese Form von männlichem Cross-Gender-Verhalten ist in Ozeanien traditionell verbreitet. Auf Hawaii und in Französisch-Polynesien werden diese Männer als Mahu und auf Samoa als Fa’afafine bezeichnet. In Japan bezeichnet man Frauen mit männlichen Geschlechtsorganen als Futanari. Galloi oder Galli wurden die kastrierten Priester der antiken phrygischen Göttin Kybele genannt. Die Galloi kamen ursprünglich aus Kleinasien, wo Muttergottheiten lange eine bedeutende Rolle spielten. Am 24. März jeden Jahres, dem Dies Sangui nis, kastrierten sich die Galloi selbst, legten Frauenkleider an und dienten ab diesem Zeitpunkt der großen Muttergöttin Kybele als Priester. Hirja nennt man in Indien Personen, die weder eindeutig weibliche noch männliche Geschlechtsidentität haben. Diese leben in eigenen Gemeinschaften. Der Anschluss ist für viele transsexuelle Frauen und hermaphroditisch Geborene geradezu zwangsläufig, hat aber auch stark religiöse Züge, denn al- le verbindet die Anhängerschaft an die Göttin Bahuchara Mata, unter deren Schutz sie stehen und deren Kraft sie verkörpern. Hirjas unterziehen sich meist einer rituellen Kastration und Penektomie. Hier lassen sich auch Paralellen zum Kybele-Kult der Galloi erkennen – die Verbindung mit den Mächten der Fruchtbarkeit und Transformation wird durch den Verlust bzw. das Opfer der eigenen physischen Fruchtbarkeit erreicht. Im Oman werden Männer, die die männliche Geschlechtsrolle ablehnen, sowie Menschen, bei denen die körperlichen Ge- BEGRIFFE Asexuelle: Menschen ohne Bedürfnisse an sexueller Interaktion. Bisexuelle: Menschen, die sich bei ihrer sexuellen Orientierung nicht auf ein Geschlecht festgelegt haben. Gender: Bezeichnung für die soziale Geschlechterrolle bzw. die sozialen Geschlechtsmerkmale, also alles, was in einer Kultur als typisch für ein bestimmtes Geschlecht angesehen wird (Kleidung, Beruf u. a.). Es verweist aber nicht unmittelbar auf die körperlichen Geschlechtsmerkmale (Sex). Cisgender: Bezeichnung für Menschen, deren Geschlechtsidentiät mit dem körperlichen Geschlecht übereinstimmt. Dies trifft auf den überwiegenden Teil der Menschen zu. Transgender: Bezeichnung für Menschen, deren Identitätsgeschlecht nicht ihren körperlichen Geschlechtsmerkmalen entspricht, oder deren Geschlechtsrollenpräsentation von den ihrem zugewiesenen Geschlecht offen stehenden Rollen abweicht. Transgender ist der Oberbegriff, der alle entsprechenden Identitäten und Verhalten einschließt (Transsexualität, Transvestitismus, Cross-Dressing, bewusst androgyne Menschen, Drag- Queens und Drag-Kings nicht jedoch Travestie oder transvestitischer Fetischismus, da es sich hierbei nicht um einer Frage der Geschlechtsidentität handelt). Geschlecht: prinzipielle Unterscheidung zweier Lebewesen. Unterschieden wird zwischen primären (angeborenen), sekundären (später entwickelten) und tertiären Geschlechtsmerkmalen, sowie psychischen und kulturspezifischen sozialen und sich im Verhalten zeigenden Merkmalen Sex: Aus dem Englischen übernommener Begriff; bezeichnet die körperlichen Geschlechtsmerkmale sowie die sich daraus ergebenden körperlichen Funktionen, also die praktische Ausübung von Sexualität. Homosexualität: Form der sexuellen Orientierung, bei der Menschen sich von Angehörigen des eigenen Geschlechtes sexuell angezogen fühlen. Intersexualität: Begriff für Menschen, denen nicht eindeutig weibliche oder männliche Geschlechtsmerkmale zugeordnet werden können (in der extremsten Ausbildung Hermaphrodit oder Zwitter – es handelt sich hierbei um einen Organismus, der sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsorgane besitzt – sonst: Pseudohermaphrodit). Viele kommen mit einem uneindeutigem Genital auf die Welt (z. B. PAIS), andere werden erst ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 3-4/08 TRANSSEXUALITÄT Intersexualität: Im Film „Tintenfischalarm“ von Elisabeth Scharang erzählt Alex über ihr Leben als „Intersexuelle“. schlechtsmerkmale nicht eindeutig sind, als Khanith bezeichnet. Katoy ist die thailändische Bezeichnung für eine Transfrau oder einen homosexuellen Mann. Katoys verstehen sich als Frauen in Männerkörpern und streben geschlechtsanpassende Maßnahmen an. Verglichen mit westlichen Gesellschaften, wo Transgender und Transsexuelle erst seit relativ kurzer Zeit in Erscheinung treten und ihre Rechte einfordern, sind in Thailand die Katoys wesentlich sichtbarer und akzeptierter, was unter anderem auf die buddhistische Kultur zurückzuführen ist, die großen Wert auf Toleranz legt. Jedoch gibt es in Thailand keine gesetzliche Anerkennung von Katoys, also keine juristische Möglichkeit der Änderung des einmal in den Identitätspapieren verzeichneten Geschlechts. Die in der Vergangenheit dokumentierten Personen oder Vorfälle lassen keine eindeutige Aussage darüber zu, ob ein Verhalten seine Ursache darin hatte, ob eine Person Transgender war oder ob es sich lediglich um eine praktische Umgehung der Grenzen der jeweiligen Geschlechtsrolle handelte. So gab es häufig Frauen, die als Männer verkleidet Soldaten wurden. Hier muss man auch die kulturellen Gegebenheiten der Epoche sowie die daraus resultierende strafrechtliche und religiöse Verfolgung berücksichtigen, denen Menschen mit einer Geschlechtsiden- BEGRIFFE in der Pubertät auffällig (CAIS, Swyer- Syndrom). Bis zur sechsten Woche tragen alle Föten Anlagen für beide Geschlechter in sich. Erst danach prägen die Gene ein männliches oder weibliches Wesen. Auf dem Weg vom „neutralen Fötus“ zu Mann oder Frau können Störungen auftreten – Chromosomen fehlen oder sind überzählig, Enzyme versagen, Hormone fallen aus. Beim AIS-Sydrom (Androgen Insensitivity Syndrome) können die männlichen Hormone nicht wirken, weil die entsprechenden Empfangsmoleküle (Rezeptoren) für die Hormone fehlen – die Patienten verfügen zwar über Hoden im Körperinneren und männliche Erbanlagen, kommen aber äußerlich als Mädchen zur Welt. Beim häufigsten Befund, dem AGS-Syndrom (Adrenogenital), produzieren defekte Nebennieren zu viele männliche Sexualhormone. Dies führt bei weibliichen Feten manchmal zu einer sehr großen, penisähnlichen Klitoris. Beim Swyer-Syndrom handelt es sich um eine Fehlentwicklung der Keimdrüsen. Viele intersexuelle Syndrome bestehen nicht nur aus einer einzigen nachweisbaren Variation, sondern entstehen im Zusammenspiel mehrerer Faktoren. Die Häufigkeit von Intersexualität wird unterschiedlich geschätzt, von 1:500 bis 1:2.000 Geburten. Transsexualität (Transidentität): Wenn Menschen in ihrer Geschlechtsidentität insofern gestört sind, als sie sich dem biologisch konträren Geschlecht zugehörig empfinden und unter diesem Zustand leiden. Das körperliche Geschlecht wird zwar bewusst wahrgenommen, aber subjektiv als falsch empfunden. Transidente Personen wollen sozial als Angehörige des „anderen“ Geschlechts anerkannt werden und streben eine Übereinstimmung von Körper und Empfinden an. Unterschieden wird zwischen Mann-zu-Frau-Transsexuellen (Transfrauen), und Frau-zu-Mann-Transsexuellen (Transmännern). Transvestitischer Fetischismus: Störung der Sexualpräferenz. Der Fetischismus ist auf die Bekleidung oder Bekleidungsstücke des anderen Geschlechts gerichtet. Transvestitismus: Tragen der Kleidung des anderen Geschlechts als Ausdruck der eigenen Geschlechtsidentität, unabhängig von der sexuellen Orientierung. Es gibt unterschiedliche Formen: Cross Dressing, Drag Queens und Drag Kings. Travestie: (Überzeichnete) Darstellung von Rollen oder Personen eines Geschlechts durch Angehörige des anderen Geschlechts. FOTOS: WEGA FILM ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 3-4/08 TRANSSEXUALITÄT Wi rtschaftstreuhänder Mag. Michael Ehrenstrasser beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 1140 Wien Tel.: 8942196 Serie Beckmanngasse 6 BH Fax: 8973122 Sek. Fax: 8940362 www. ehrenstrasser.at e-Mail: schittengruber@ehrenstrasser.at titätsstörung ausgesetzt gewesen sind. Jeanne d’Arc wurde unter anderem deswegen verbrannt, weil sie sich weigerte, einen Eid ab zu legen, niemals wieder Männerkleidung zu tragen. Je nach Land oder Epoche wurden Menschen mit Geschlechtsidentitätsstörungen in psychiatrischen Anstalten festgehalten, seltener in Gefängnissen. In vielen islamischen Ländern wird der Geschlechterrollenwechsel sogar noch mit der Todesstrafe sanktioniert, wie z. B. in Saudi-Arabien. Nicht jedes Auftreten in einer anderen Geschlechterrolle beruht auf einer Geschlechtsidentitätsstörung, sondern hat oft praktische Ursachen. Bekannte Beispiele dafür sind Frauen, die sich in Situationen, in denen sie eine Vergewaltigung befürchten, z. B. im Krieg, als Männer verkleiden. Viele Kulturen kennen auch einen rituellen Geschlechtswechsel. Etliche Kulturen haben spezifische soziale Rollen für Menschen, die sich ihrem Geburtsgeschlecht nicht zugehörig fühlen, etwa die Two-Spirit vieler nordamerikanischer Indianerstämme, indische Hirjas, die omanischen Khanith oder die thailändischen Katoys. In der heutigen westlichen Gesellschaft ist der rituelle und der aus der Not entstandene Geschlechterrollenwechsel selten geworden. Es ist daher davon auszugehen, dass Transgender- Verhalten aus innerem Zwang entsteht. Die Ursachen von Transgender sind nicht bekannt. Es gibt zwar eine Vielzahl psychologischer Theorien, die aber von genauso vielen Gegenbeispielen widerlegt werden. Keine Form von Transgender ist therapierbar oder „heilbar“. Wie bei Homosexualität empfinden sich Trans- gender in der Regel auch nicht als therapie- oder heilungsbedürftig. Grundsätzlich sind Transgender unabhängig von der sexuellen Orientierung. Die oftmals vorkommende Assoziation mit Homosexualität liegt darin begründet, dass Transgender häufig Menschen mit einem anderen Identitätsgeschlecht als Partner bevorzugen. Dies führt häufig zu Beziehungen, die für Außenstehende homosexuell erscheinen, für die Betroffenen sind sie allerdings heterosexuell. Rechtliche Lage. Nur wenige Staaten besitzen eine eindeutige gesetzliche Regelung, u. a. Deutschland, Italien, ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 3-4/08 die Niederlande, Schweden und die Türkei. In Deutschland trat 1981 das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in Kraft. Mit diesem Transsexuellengesetz (TSG) wird Betroffenen die Möglichkeit gewährt, den die Geschlechtszugehörigkeit signalisierenden Vornamen abzulegen („kleine Lösung“) oder den Personenstand (männlich/weiblich) zu ändern („große Lösung“). Die „kleine Lösung“ hat oft größere Auswirkungen als die „große“, die bereits die dauerhafte Unfruchtbarkeit des Antragstellers und eine deutliche Annäherung an das körperliche Erscheinungsbild des intendierten Geschlechts voraussetzt. Österreich hat keine gesetzliche Regelung getroffen, aber seit 1997 einen exakten prozessualen Weg vorgegeben, der dem Entscheidungsträger bei Zutreffen der Voraussetzungen kaum Spielraum lässt. Als vertretbar und mit der österreichischen Rechtsordnung im Einklang stehend wird eine Vornamensänderung ohne geschlechtsumwandelnde Operation nur bei Wahl eines geschlechtsneutralen Vornamens gesehen (vgl. § 21 Abs. 2 PStG). Das Personenstandsgesetz trifft für den Fall einer Änderung des Geschlechts keine besondere Regelung, jedoch ist gemäß § 16 Personenstandsgesetz eine Beurkundung zu ändern, wenn sie nach der Eintragung unrichtig geworden ist. Hat sich jemand einer geschlechtsanpassenden Operation unterzogen, so ist – unabhängig davon, ob diese Person verheiratet ist oder nicht – die Änderung des Geschlechts als Randvermerk in das Geburtenbuch einzutragen. Vom Verfassungsgerichtshof wurde von Amts wegen ein Verfahren zur Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Punktes 2 des Erlasses des BMI vom 27. November 1996 über die personenstandsrechtliche Stellung Transsexueller eingeleitet. Mit Erkenntnis vom 8. Juni 2006, Zahl V 4/06-7, hat der VfGH die Punkte 2 und 3 dieses Erlasses als Rechtsverordnung qualifiziert, die im Bundesgesetzblatt hätten kundgemacht werden müssen und sie deshalb mangels gehöriger Kundmachung als gesetzeswidrig aufgehoben. Nach ständiger Rechtssprechung des VfGH ist eine verbindliche Äuße- ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 3-4/08 kompetent und fair MORAVIA Verkehrssicherung GmbH Boerhaavegasse 7 • A-1030 Wien Tel.: (01) 713 47 24 • Fax: (01) 713 03 78 E-mail: service@moravia.at • www.moravia.at TRANSSEXUALITÄT ERWIN ZIMMERMANN RAUCHFANGKEHRERMEISTERBETRIEB Werkstatt: Wien 3, Wassergasse 32 Büro: Wien 3, Barmherzigeng. 17/6/40 Tel.: 01 / 712 66 15 Fax: 01 / 712 66 15/4 IMPORTKOHLE GmbH Ein Unternehmen der voestalpine - Division Stahl Brucknerstraße 8, 1040 Wien Tel. 505 15 82 • Fax 505 20 36 80 e-mail: impko@chello.at e-mail: bauer-kukla@dein-tischler.at Nach Schätzungen leben in Österreich ungefähr 600 Männer und 300 Frauen, die sich als Angehörige des anderen Geschlechts empfinden. rung der Behörde, auch wenn sie formell nur an die unterstellten Behörden adressiert ist, als Rechtsverordnung anzusehen, wenn sie der Sache nach die Rechtssphäre eines unbestimmten Kreises von Betroffenen gestaltet. In Bezug auf die Verweigerung der Eintragung eines Randvermerks über die Änderung des Geschlechts im Geburtenbuch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin in aufrechter Ehe lebt, wurde festgestellt, dass der Erlass auch einer gesetzlichen Grundlage entbehrt. § 44 ABGB behält den Ehevertrag zwei Personen verschiedenen Geschlechts vor. Der VfGH führt aber dazu aus, dass es nicht erfindlich ist, warum eine Änderung des Geschlechts einer Person, durch welche die Beurkundung im Personenstandsbuch unrichtig wird, nur dann zu einer Änderung der Beurkundung führen soll, wenn diese Person nicht verheiratet ist. Die Beurkundung des Geschlechts einer Person kann nicht durch den Be- stand einer Ehe gehindert werden. Die Frage nach dem Fortbestand der Ehe ist nicht von der mit der Änderung der Eintragung im Geburtenbuch befassten Personenstandsbehörde zu beurteilen. In der Folge werden nunmehr auch Änderungen der Heiratsurkunden beantragt. In diesen – derzeit einigen wenigen Fällen – ist eine neue Heiratsurkunde auszustellen, wobei die Person, die sich der geschlechtsumwandelnden Operation unterzogen hat, mit ihrer nunmehrigen Identität in der Rubrik einzutragen ist, in der sie bisher geführt wurde. Ulrike Michel ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 3-4/08 FOTO: APA/PICTUREDESK copyright by andriana for transgender .at |
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